Fahrzeit zum Kunden = Arbeitszeit?
Regelmäßige und vertraglich geregelte Arbeitsstätte ist in Stadt A. Zu dieser beträgt die Pendelzeit 20min.
In Stadt B, Pendelzeit 60minuten, gibt es einen Kunden, der von Mitarbeiter Z ausnahmsweise für 2 Tage besucht werden soll. Mitarbeiter Z muss hierzu jeden Tag erneut anreisen.
Wie ist das mit der Hin- und Rückfahrdauer zum Kunden, wird die voll als Arbeitszeit gerechnet?
Wodurch könnte es verhindert werden, dass die Anreisezeit nicht als Arbeitszeit gilt?
1 Antwort
Das hängt davon ab, von wo Z los fährt. Fährt Z von Zuhause direkt zum Kunden, beginnt seine Arbeitszeit ggf. erst mit der Ankunft beim Kunden und endet mit verlassen des Kunden. Fährt Z in der Firma los, z.B. mit einen Poolfahrzeug, das er dort abholen muss. Beginnt die Arbeitszeit mit dem eintreffen in der Firma.
Will Z sicherstellen, dass die Anfahrt zur Arbeitszeit zählt, sollte er immer einen Grund finden von der Firma aus zum Kunden zu fahren und anschließend dorthin zurückzukehren. Alternativ muss er mit dem Vorgesetzten klären, dass die Anfahrt von Zuhause aus als Arbeitszeit gilt.