Sturmschäden- Windbruch: wer kommt für die Entsorgung auf?
Wir sind Mieter eines Einfamilienhauses mit Gartengrundstück und Baumbestand. Beim Sturm ist ein Baum gebrochen, ist über den Zaun auf die Einfahrt des Nachbarn gestürzt und hat dessen Einfahrt komplett blockiert. Unter Mithilfe sämtlicher Nachbarn, würde der Baum auf der Stelle zersägt und auf unser Grundstück zurückgeworfen. Soweit so gut, aber da liegt er nun... wer ist für die Beseitung umgefallenen der Tanne zuständig- ungefähr die Hälfte ( ~ 8m hoch) steht auch noch, muss das gefällt werden? Wenn trifft das: Vermieter oder Mieter? So klein lässt sie sich nicht schnippeln, dass ich sie im Kofferaum wegfahren könnte...:-(
6 Antworten
Zuerst ist der Eigentümer des Grundstückes für die Entsorgung zuständig. Der Eigentümer sollte sich mit seiner Gebäudeversicherung in Verbindung setzen und klären, ob die Aufräumkosten durch Sturm beschädigte / umgefallene Bäume Bestandteil des Versicherungschutzes sind.
Ob und in wieweit man als Mieter für Schäden im Garten verantwortlich ist, hängt vom Mietvertrag ab. Das ist aber nur von Belang, wenn es kein Sturm (sondern vielleicht nur Wind) war.
Wenn es aber ein richtiger Sturm war (ab Windstärke 8), dann ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Bei vernünftigen Tarifen ist die Entsorgung des kaputten Baumes eingeschlossen. Das ist für alle Beteiligten die einfachste Lösung.
Auch wenn es sich komisch anhört: für die Beseitigung des Baumteils, der auf das Nachbargrundstück gefallen ist, ist der Nachbar zuständig - es sei denn, er kann dem Eigentümer des Baumes nachweisen, dass dieser seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hat und der Baum sichtbar vorgeschädigt war. D.h. der Nachbar muss das mit seiner Versicherung klären. Und er darf die Baumteile NICHT zurück auf euer Grundstück werfen.
https://www.ideal-versicherung.de/magazin/sturmschaden-durch-baum-wer-zahlt/
Den Schaden auf eurem Grundstück müsst ihr eurem Vermieter melden, der wird das mit seiner Versicherung klären. (Wenn die denn zahlt. Denn abgebrochene Bäume übernehmen die meisten Versicherungen NICHT.)
Aus eigener Erfahrung: Manche Versicherungen zahlen für umgestürzte Bäume (war bei meiner Versicherung auch so) nicht aber für abgebrochene. Da half nicht einmal der Ombudsmann der Versicherungen. Dass ein abgebrochener Baum naturgemäß auch umstürzt - und nicht in der Luft hängen bleibt - spielt da keine Rolle.
... dann prüfe einen Regress gegenüber Deinem Berater/Makler, wenn er Dir Mist verkauft hat.
Sogar meine Versicherung, die laut den Maklern hier zu den schlechten gehören soll, bezahlt.
- Zitat: Baum wurde durch anderen Baum mitgerissen.
- Äste sind durch Sturm abgerissen.
Ihr seid wohl für die Gartenpflege verantwortlich, dann auch für diesen Baum.
Fragt rum, ob jemand mit einem.Anhänger euch helfen kann. Ihr scheint.wohl nette Nachbarn zu haben.
... wo steht das? Das Holz beim Nachbarn gehört dem Nachbarn, also bitte!
Liest du denn überhaupt eine Frage richtig?!?
Das Holz liegt auf dem Grundstück der Fragestellerin, da es ihr Baum war!
... eben, war, und der Sturm hat den rübergelegt zum Nachbarn, also ist es jetzt seiner.
Wer keine Ahnung von Sturm und diesbezügliche Versicherungen hat, sollte sich belesen oder hier wegbleiben.
Zudem schreiben auch andere hier, wem das Holz jetzt gehört! Meine These, nicht Deine!
Gescheite Gebäudeversicherungen sind weder beim Nachbarn noch bei eurem Vermieter vorhanden, oder was?
Da der Vermieter nicht antwortet, weiß ich es leider nicht. Es ging auch eher drum, wer die Entsorgung des gekappten Baumes übernehmen muss, da das Teil so riesig und schwer ist, dass man es als „Privatmann“ weder anständig zusammengesägt noch transportiert bekommt.
Der Nachbar meldete den Schaden ( Neuer Zaun kaputt) auch unserem Vermieter., da er der Meinung ist, der Baum war im schlechten Zustand und der Sturm hat den Rest erledigt. Wir wohnen noch nicht sooo lange hier, dass ich das beurteilen kann, aber der Baum scheint Jahrzehnte weder „gepflegt“ noch geschnitten worden zu sein. Ich hoffe mal, da bin ich als Mieter raus.
... der Nachbar wird nichts bekommen, denn seine VGV ordnet ja Sturmschäden, und doppelt kassieren ist nun mal nicht.
Das Gegenteil ist der Fall.