Wir sind Mieter eines Einfamilienhauses mit Gartengrundstück und Baumbestand. Beim Sturm ist ein Baum gebrochen, ist über den Zaun auf die Einfahrt des Nachbarn gestürzt und hat dessen Einfahrt komplett blockiert. Unter Mithilfe sämtlicher Nachbarn, würde der Baum auf der Stelle zersägt und auf unser Grundstück zurückgeworfen. Soweit so gut, aber da liegt er nun... wer ist für die Beseitung umgefallenen der Tanne zuständig- ungefähr die Hälfte ( ~ 8m hoch) steht auch noch, muss das gefällt werden? Wenn trifft das: Vermieter oder Mieter? So klein lässt sie sich nicht schnippeln, dass ich sie im Kofferaum wegfahren könnte...:-(