Brief, Ordnungswidrigkeiten?

4 Antworten

Das kommt darauf an ob es sich um ein Verwarnungsgeld oder mein Bußgeld handelt.

Verwarnungsgelder bis zu 55 € werden in der Regel in sogenannten vereinfachten Bußgeldverfahren eingezogen. das heißt man bekommt gleich eine schriftliche Verwarnung mit Nennung der Höhe Verwarnungsgeldes.

Bei Bußgeldern ab 60 €, wird erst ein Anhörungsbogen versendet und der Bußgeldbescheid selber kommt erst später


schleudermaxe  18.08.2019, 21:06

... aber kein rechtskräftiger, oder hat sich da in den letzten Stunden etwas geändert?

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TheGrow  18.08.2019, 21:18
@schleudermaxe

Verstehe Deine Frage nicht ganz.

In den letzten Monaten bzw. Jahren hat sich nichts geändert.

Verwarnungsgelder bis 55,- € (früher mal 35,- €) werden im vereinfachten Bußgeldverfahren ohne verwaltungsgebühren erhoben. Zahlt man fristgerecht, hat sich die Angelegenheit erledigt. Zahlt man nicht fristgerecht oder legt man Widerspruch ein, wird ein reguläres Bußgeldverfahren mit Anhörungsbogen eingeleitet. Es fallen dann zu dem Bußgeld noch zusätzlich 28,50 € an Verwaltungsgebühren an.

Rechtskräftig ist ein Bußgeldbescheid 7 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides. Bis der Bußgeldbescheid rechtkräftig wird, kann man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen

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schleudermaxe  19.08.2019, 06:11
@TheGrow

... eben, laut Frage wird gefragt, wann der rechtskräftige kommt. Der kann aber nicht, denn der wird es ja erst.

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Das klingt nach einer Anhörung, sonst würde da ein Bußgeld-Betrag stehen.

Die wie vielte Frage zu deinem Bußgeldverfahren ist das? Eben waren wir schon beim gerichtlichen Verfahren und jetzt wieder bei der Anhörung. Erklär mal genau was los war und wie der Verfahrensstand ist. Hier kann nämlich keiner hellsehen.

Das ist die Anhörung ... der Bescheid kommt nachdem die Anhörungsfrist abgelaufen ist ....

... bei uns nicht, im Vorwurf steht aber doch die weitere Vorgehensweise. Warum kann bei Euch keiner lesen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung