Attest einreichen NACH Kündigung (Minijobs)?

5 Antworten

Gestern warst du, wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, noch im Angestelltenverhältnis, auch wenn es der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses war. Folglich mußt du ein Attest einreichen, wenn das laut Arbeitvertrag erforderlich ist. Dir könnte der gestrige Arbeitstag vom Lohn abgezogen werden.


Yvkbc 
Beitragsersteller
 18.08.2019, 16:59

Hi, danke für die Antwort. Ich würde so oder so keinen Lohn für gestern bekommen, da ich pro gearbeitete Stunde bezahlt werde. Es geht mir nur darum mein Lohn für meine 30 anderen gearbeiteten Stunden nicht zu riskieren.

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almutweber  19.08.2019, 07:42
@Yvkbc

Das darf Lierando nicht. So eine Strafmaßnahme ist nicht zulässig.

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auch Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sofern du ein ärztliches Attest vorlegst

du bekommst dann keinen einzigen cent für gestern

war unerlaubtes fehlbleiben der arbeit-> kein lohnanspruch

die restlichen tage müssen sie dir bezahlen


Yvkbc 
Beitragsersteller
 18.08.2019, 16:58

Ja ich hätte so oder so keinen Lohn für gestern bekommen. Mit oder ohne Attest, das ist nicht das Problem. Ich kriege ja pro gearbeitete Stunde meinen Lohn, und nicht einen festen Betrag pro Monat.

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Familiengerd  18.08.2019, 17:29
@Yvkbc
Ich kriege ja pro gearbeitete Stunde meinen Lohn

Wenn du aber gestern hättest arbeiten müssen, wenn Du nicht krank geworden wärst, hast Du auch Anspruch auf Bezahlung dieser (tatsächlich nicht gearbeiteten) Stunden - vorausgesetzt, Du kannst eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn schon der 1. Tag einer Erkrankung nachgewiesen werden muss.

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Wenn du gem. deinem Arbeitsvertrag ein Attest ab dem ersten Krankheitstag vorlegen musst, dann solltest du es nachreichen. Ansonsten kann dir der Tag von deinem Gehalt abgezogen werden und deine Kündigung in eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers umgewandelt werden.

Du brauchst wenn du länger als ein Tag krank warst ein Attest und musst es innerhalb drei Tage beim Arbeitgeber einreichen. Und am ersten Tag musst du dich früh krank melden. Manche verlangen den Attest aber schon am ersten Tag. Was steht in deinem Vertrag? Ich dachte 450€ Jobber brauchen keine Kündigung schreiben? Man kann einfach mündlich sagen, Und Tschüss! Und dad wars dann.


Yvkbc 
Beitragsersteller
 18.08.2019, 17:03

Naja ich habe einfach mal nachgefragt und sicherheitshalber schriftlich meine Kündigung eingereicht. Aber das ist ja auch schon alles bestätigt usw. Für gestern würde es eh keinen Lohn geben, da ich ja pro Stunde bezahlt werde, und keinen festen Lohn kriege. Selbst wenn ich einen Attest einreiche, kriege ich für gestern kein Geld! Ich will nur keine rechtlichen Folgen oder so haben...

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Lottusblume  18.08.2019, 17:09
@Yvkbc

Für ein Tag braucht man kein Attest. Da haben mal die Hausärzte stress gemacht. Hast du dich auch wirklich krank gemeldet oder bist einfach nicht mehr hin? Mini Jobs sind so ne Sache. Also bei uns warn welche eingestellt im ND und alle hatten Schiss wenn die einfach mündlich kündigen und einfach nicht mehr zum Dienst kommen. 🤭 Aber viell. hat sich was geändert. Geh am besten am Montag zum Arzt und lass dir nen Attest geben. Er könnte sonst dein Geld für das ganze Monat behalten. Gibt Chefs die sind Är***e. Erspar dir den stress und Krieg wegen deinem Lohn.

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liavah  18.08.2019, 17:14
@Lottusblume
Für ein Tag braucht man kein Attest.

Das gilt nicht generell. Der Arbeitgeber kann das in den Vertrag schreiben, dass ab dem 1. Tag ein Attest abzugeben ist.

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Familiengerd  18.08.2019, 17:32
@Yvkbc
Selbst wenn ich einen Attest einreiche, kriege ich für gestern kein Geld!

Das ist falsch.

Wenn Du gestern ohne die Erkrankung hättest arbeiten müssen, dann hast Du auch Anspruch auf Bezahlung der (tatsächlich nicht gearbeiteten) Stunden - vorausgesetzt, Du kannst eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn schon der 1. Tag einer Erkrankung nachgewiesen werden muss.

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Familiengerd  18.08.2019, 17:22
Du brauchst wenn du länger als ein Tag krank warst ein Attest

Das gilt nur, wenn das vertraglich so vereinbart oder aktuell vom Arbeitgeber bei der Krankmeldung so verlangt wurde.

Ansonsten muss eine ärztliche Bescheinigung nur vorgelegt werden, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert.

Abweichend von dieser gesetzlichen Bestimmung darf der Arbeitgeber eine Bescheinigung schon vorher - ab dem 1., 2. oder 3. Tag der Erkrankung - verlangen.

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Familiengerd  18.08.2019, 17:26
Man kann einfach mündlich sagen, Und Tschüss! Und dad wars dann.

Das ist selbstverständlich falsch!

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - gleichgültig, welcher Art - muss zwingend immer schriftlich erfolgen!!

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