Kann man Wohngeld ohne ein Einkommen bekommen?
Guten Tag,
ich möchte gerne wissen, ob für folgende Situation ein Anrecht auf Wohngeld besteht?:
-Student (kein Bafög)
-aus zeitlichen Gründen ist Arbeiten neben dem Studium nicht möglich
-Appartment in einem Wohnheim (330€ warm)
-kleines Vermögen auf dem Konto
Besteht die Möglichkeit, im Wohngeldantrag das Vermögen zur Bezahlung der Miete anzugeben? Welche Möglichkeiten ergeben sich sonst noch? Leider ist paralleles Arbeiten neben dem Studieren in diesem Studiengang nicht machbar.
6 Antworten
Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, würde es sich bei dir um eine Erstausbildung handeln, dann würdest du als alleiniger Mieter von selber bewohntem Wohnraum vom Wohngeld ausgeschlossen sein.
Denn dann hast du zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf Bafög - musst also keins beziehen, hättest aber dennoch keinen Anspruch auf Wohngeld.
Würdest du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben, dann würde dir das nötige Mindesteinkommen fehlen, du bräuchtest dann min.80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was dir bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen ggf.vom Jobcenter an ALG - 2 ( Hartz - lV ) zustehen würde.
Als Single wären das dann derzeit min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine 330 € Warmmiete ( KDU - Kosten der Unterkunft ), dein Bedarf läge also bei min.um die 754 €, evtl.selber gezahlter KK - Beitrag käme dann separat noch dazu.
Könntest du diese min.80 % nicht erreichen, dann müsstest du belegen bzw.glaubhaft machen wie du nach Zahlung deiner Miete deinen sonstigen Lebensunterhalt bestreitest, denn das Wohngeld ist nur ein kleiner Zuschuss zur Miete und ist nicht zur Deckung des Lebensunterhalts gedacht.
Bekommst du dein Kindergeld selber, dann gilt dies als anrechenbares Einkommen beim Wohngeld, aber wie gesagt, wenn du noch keinen Abschluss hast und Bafög - nur wegen zu hohem Einkommen deiner Eltern nicht bekommst, dann hättest du dem Grunde nach trotzdem Anspruch auf Bafög - und hättest deshalb keinen Anspruch auf Wohngeld, selbst wenn du das benötige Mindesteinkommen erreichen würdest.
Also hast du bereits ein Studium abgeschlossen oder hast du das erste abgebrochen ?
Du darfst also dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - haben, dann wäre Wohngeld zumindest theoretisch möglich.
Was du dann an Vermögen haben müsstest um das Mindesteinkommen zu erreichen steht ja in deinem Link und was du an Mindesteinkommen bräuchtest habe ich dir ja schon geschrieben, dass sind dann min.80 % von den min.754 € Bedarf und diesen Betrag müsstest du mal 12 Monate nehmen.
Also mal grob gerechnet von 800 € x 80 % = ca.640 € Mindesteinkommen mal 12 Monate müssten min.ca.7680 € an Vermögen vorhanden sein, solltest du gar kein Einkommen haben.
Warum sollte der denn falsch sein ?
Du musst nur nachweisen das du mit deinem Vermögen das Mindesteinkommen über den Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten erreichst.
Ganz ohne Einkommen würdest du ja auch nicht sein, zumindest dann nicht, wenn du noch unter 25 bist und keiner Kindergeld schädlichen Nebenbeschäftigung nachgehen würdest, dann stünde deinen Eltern / dir ja auch Kindergeld zu, wenn dir deine Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen würden.
danke für deine Hilfe! kannst du ca. abschätzen wie viel das sein wird? in den online-rechnern kommen immer sehr hohe beträge bei raus (vermutlich weil ich beim einkommen nicht 0 eintragen darf).
Müsste ich denn vorher noch einen bafög antrag stellen? Es muss ja zwingend ausgeschlossen werden.
Ja, solltest du machen.
Wenn du 330 € Warmmiete zahlen musst, kämen bei einem Single derzeit noch min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, dass wären dann schon min.754 € und dazu käme dann der evtl.noch zu zahlende KK - Beitrag von angenommen um die 180 € pro Monat, sollte keine Familienversicherung möglich sein.
Dann läge dein Bedarf bei angenommen um die 950 € pro Monat, bei 80 % Mindesteinkommen bräuchtest du dann pro Monat um die 760 € und da Wohngeld in der Regel für 12 Monate bewilligt wird, müsstest du diese ca.760 € x 12 Monate nehmen.
Du würdest dann min. um die 9120 € an Vermögen nachweisen können, wenn nicht andere Einkommen wie z.B. Kindergeld dazu kommen würden.
ich bin familienversichert, also fällt das weg.
180€ -> sind das nicht eher um die 100€? Aber ist ja eh egal.
Diese knapp 10000€ müsste ich ja jährlich nachweisen, oder?
Wie geht man denn am besten vor, dass ich eine bescheinigung bekomme, wo drin steht, dass ich kein anrecht auf bafög habe? Klar bin ich zweitstudent, aber ich lese ganz oft von ausnahmen, wenn man sie gut begründet...
Ich will ja eigentlich nur eine Ablehnung
Als Student ist der KK - Beitrag ja geringer, aber wenn eine Familienversicherung möglich ist, dann fällt er ja eh ganz aus der Berechnung des Mindesteinkommens raus.
Wenn du einen Ablehnungsbescheid als Nachweis möchtest bzw. brauchst, dann muss natürlich vorher auch ein Antrag gestellt werden, sollte aus welchem Grund auch immer Bafög - dem Grunde nach nicht ausgeschlossen sein, dann hättest du auch keinen Anspruch auf Wohngeld.
Besteht die Möglichkeit, im Wohngeldantrag das Vermögen zur Bezahlung der Miete anzugeben?
Wozu dann WOHNgeld? Das ist genau dafür gedacht.
Und du musst einen Ablehnungsbescheid vom BaföG haben, für alle möglichen Anträge solcher Form.
Hallo,
du brauchst ein Mindesteinkommen. Vermögen gibt es zwar einen hohen Freibetrag, aber du musst nachweisen, dass du ein Mindesteinkommen hast, um dich zu finanzieren (das geht nicht übers Vermögen).
Es gibt noch einen KfW-Kredit (einkommens- und vermögensunabhängig). Oder eben vom Vermögen leben.
wie hoch muss das mindesteinkommen denn sein? Würde Kindergeld, eine monatliche Überweisung von den Eltern oder ein KfW-Kredit dafür ausreichen?
Alles getrennt nicht, kombiniert bestimmt. Es gibt einen Wohngeldrechner im Internet. Einfach für deine Region schauen. Ich hatte damals 700€ bei 245€ Miete und war gerade so noch an der Grenze vom Mindesteinkommen.
Insgesamt ist das aber nur ein kleiner Zuschuss zur Miete. Das ist eher ein Tropfen auf den heißen Stein, nichts mit dem man sein Leben oder seine Miete finanziert.
was sagst du hier zu?: http://wohngeldantrag.de/mindest/vermogen.htm
Bei 245 € Miete und 700 € Einkommen hast du selbst derzeit locker das benötigte Mindesteinkommen erreicht und nicht gerade so.
Das liegt nämlich bei 80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll, bei einem Single z.B. wären das derzeit dann min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine 245 € Miete, dein Bedarf hätte danach bei min.um die 669 € gelegen.
Selbst wenn man großzügig aufrundet und 700 € an Bedarf annehmen würde, läge das benötigte Mindesteinkommen bei 80 % um die 560 €.
Wohngeld gibt's nur, wenn der Student " dem Grunde nach" kein Bafög bekommt.
Wenn deine Eltern oder du zu reich sind, gibt's keine Sozialleistungen.
ok! Muss ich den Bafög-Antrag denn stellen? Offiziell haben Zweitstudenten sowieso kein Anrecht auf Bafög. Diese Aussage würde ja theoretisch reichen.
Wie ist das mit dem Einkommen geregelt? Würde es reichen, wenn ich angebe, dass ich von meinem Ersparten lebe? Oder wenn mir monatlich ein gewisser Betrag von meinen Eltern überwiesen wird? Oder ein Studienkredit?
Vielen Dank für die Hilfe!
danke für deine hilfe - also angenommen meine elern überweisen mir 80% des arbeitslosengeldes 2 satzes monatlich, dann würde es sehr wahrscheinlich klappen?
das habe ich noch gefunden: http://wohngeldantrag.de/mindest/vermogen.htm
Wenn du keine Einkünfte (Unterhalt der Eltern, eigenes Arbeitseinkommen, Kindergeld, Bafög) kannst du auch deine Miete nicht zahlen.
Dann ist es auch unsinnig, Wohngeld zu beantragen!
Meine Eltern würden mich unterstützen + eigenes Vermögen. Da war meine Frage nur, wie man geschickterweise das mit dem Wohngeld regelt?
Du musst wahrheitsgemäße Angaben machen!
Alles weitere, was beachtet werden muss, kannst du hier lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/index.html#BJNR185610008BJNE003801305
mir geht um folgendes: http://wohngeldantrag.de/mindest/vermogen.htm
ob das wirklich so möglich ist
Hier folgen noch die Verwaltungsvorschriften zum WoGG.
Schau dir mal den Punkt - 21.36 Erhebliches Vermögen an.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBS-36-20090429-KF01-A002.pdf
ja 60000€ ist die grenze - aber bei einem kontostand von beispielsweise der hälfte müsste es doch so durch gehen, oder?
Rücklagen von unter 60.000 beim Antragsteller, werden nicht angerechnet.
ich wäre Zweitstudent, habe also kein Anrecht auf Bafög.
Würde es reichen, wenn man nachweist, dass man den Lebensunterhalt von seinem Vermögen finanziert? Ich habe folgendes dazu gefunden: http://wohngeldantrag.de/mindest/vermogen.htm