Chef zahlt nicht und ignoriert Mahnung?
Hallo, ich habe meinen Chef schriftlich abgemahnt mir meinen Minijoblohn von 250,13 Euro zu zahlen. Ich vermute mal, er spekuliert, dass ich wegen den paar Euros, sowieso nicht klage.
Wie seht ihr das?
11 Stimmen
8 Antworten
Du schreibst diesem "netten Herrn" noch einmal einen Brief. Setz ihm eine Frist ( 7-10 Tage) und fordere ihn auf, den Dir noch zustehenden Lohn auf Dein Konto zu überweisen. Weise ihn darauf hin dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebst. Den Brief schickst Du per Einwurfeinschreiben oder wirfst ihn mit Zeugen selbst ein.
Oft wird dann bezahlt, weil AG merken, dass sie mit dieser linken Tour nicht durchkommen.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, reicht ein Anwalt Klage für Dich ein.
Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos. In der ersten Instanz ist beim Arbeitsgericht kein Anwalt vorgeschrieben.
Du musst erstmal gar nicht klagen. Schick ihm einen Mahnbescheid. Die Kosten musst Du auslegen, aber die zahlt er dann mit drauf. - Wenn die Forderung berechtigt ist.
Und schau, dass Du ihn vorher rechtssicher in Verzug gesetzt hast. Wie das bei Lohn geht, bin ich nicht sicher. Weiß vielleicht jemand hier.
Das macht betroffen, ich habe nicht richtig gelesen.
Du hast Deinen Anspruch auf Bezahlug und kannst klagen.
Dein Chef interssiert es nicht.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung oder hats Du ein Ansprcu auf einen Beratungschein vom Gericht?
Beim zuständigen Arbeitsgericht beantragst Du einen Beratungschein.
Du kannst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen, es ist aber beser, wenn Du einen Anwalt suchst wo Du auch wegen anderen Angelegenheiten hingehst.
Das hat den Vorteil, dass Du ein Mandat erteilen kannst, weil er Dich vertreten will und und weitere Mandate erhält.
Wenn er sich bis jetzt trotz vorheriger Mahnung immer noch weigert, Dir Deinen zustehenden Arbeitslohn auszuzahlen, dann setze ihm nun schriftlich eine allerletzte Frist , Dir Deinen Lohn binnen 7 Tagen auszuzahlen, bzw. umgehend so zeitig zu überweisen, dass er binnen 7 Tagen ab Zugang der Mahnung spätestens Deinem Konto gutgeschrieben wurde. Zum Abschluss des Mahnschreibens weist Du ganz klar darauf hin, daß Du bei ausbleibender Zahlung innerhalb der genannten Frist Rechtsmittel einlegen wirst in Form einer Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht.
Hier mehr zum Ablauf einer Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht :
https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/klage/gehalt-einklagen.html
Optimal wäre, wenn Du absolut stichhaltig belegen kannst, daß Die noch Arbeitslohn in benannter Höhe zusteht.
Wenn Du die Mahnung postalisch versenden willst / musst, dann wähle als Zustellart das Einwurfeinschreiben für den späteren Beleg, wann der Brief zugestellt ( in den Briefkasten eingeworfen ) wurde.
bist du bei der gewerkschaft, da hast du kostenlosen rechtschutz bei klagen am arbeitsgericht - oder willst du lebenslänglich umsonst arbeiten ?? der wird zahlen weil er diesen prozess um lohn verliert.
Ich hätte Anspruch auf einen Beratungsschein