Findet ihr das Mord in Deutschland zu hart bestraft wird?

15 Antworten

Ich denke wir sollten einen Mindestaufenthalt von ca. 10-15 Jahren machen und dann schauen wie sich der Täter entwickelt hat. Weswegen wurde der Mord begangen? Wie hoch ist die Rückfallquote? etc.

Wenn keine Gefahr mehr für die Gesellschaft besteht und der Täter vollkommen rehabilitiert ist, können wir ihn wieder freilassen


Artus01  18.08.2019, 07:05
einen Mindestaufenthalt von ca. 10-15 Jahren machen

Den haben wir schon längst, es sin exakt 15 Jahre, siehe § 57a StGB.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__57a.html

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Simonmeh  18.08.2019, 07:29
@Artus01

Ich weiß. Mein Kommentar war meine persönliche Meinung, unabhängig von der Gesetzeslage, nicht mehr und nicht weniger.

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AndreStrozewski  18.08.2019, 15:41
@Artus01

wie ist das dann "zu verstehen"? Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert, da ihre Dauer unbestimmt ist. Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihre Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB).

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Artus01  18.08.2019, 15:44
@AndreStrozewski

Das wäre theoretisch möglich, tritt jedoch nicht ein. Zumindest ist mir kein Fall dazu bekannt.

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Artus01  18.08.2019, 16:00
@AndreStrozewski

Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in § 38 Abs. 1 StGB als Ausnahme der zeitigen Freiheitsstrafe definiert

Nö § 38, Abs. 1 stGB:

(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

Da steht nix von irgendeiner Ausnahme, in Abs. 2 übrigens auch nicht. Es sagt lediglich aus, dass zwischen 15 Jahren und Lebenslänglich nichts mehr ist.

Der § 49 StGB bezieht sich lediglich allgemein auf mögliche Milderungsgründe, die sich allerdings nicht nur auf lebenslängliche Freieheitsstrafe beziehen. Ob Milderungsgründe vorliegen entscheidet das Gericht in freier Beweiswürdigung.

Die 15 Jahre Mindestmass nach § 57a StGB beruhen auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

http://www.juraexamen.info/die-wichtigsten-leitentscheidungen-des-bverfg-lebenslange-freiheitsstrafe-bverfge-45-187/

Absatz 3.

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Artus01  18.08.2019, 16:01
@Artus01

Wobei natürlich eine Begnadigung durch den Ministerpräsidenten des Bundeslandes oder, bei Zuständigkeit des Bundespräsidenten, nicht von irgendwelchen zeitlichen Begrenzungen abhängig sind.

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Ich finde nicht.

Bei Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolgen kann man noch darüber reden aber Mord sollte mit lebenslänglich oder lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung bestraft werden.

In der Regel bedeutet lebenslang in Deutschland 15 Jahre Haft. Das ist schon in Ordnung. Man sollte auch an das Opfer denken. Für das Opfer ist das Leben für immer zu Ende Das muss sich auch in der Strafe für den Täter abzeichnen. Ausserdem: Nicht jeder ändert sich durch die Haftstrafe.


Artus01  18.08.2019, 07:09
In der Regel bedeutet lebenslang in Deutschland 15 Jahre Haft.

Falsch. In der Regel bedeutet lebenslang in Deutschland 15 mindestens Jahre Haft.

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Das Gesetz gibt den Gerichten sehr wohl die Möglichkeit, Taten unterschiedlich zu bewerten. Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, Mord.

Wird eine Tat als Mord eingestuft, dass müssen verschiedene Merkmale gegeben sein: wie Planung, Heimtücke, "niedere Beweggründe" wie Habgier, Rache, sexuelle Befriedigung.

Die Fälle die der Fragesteller meint, sind also wohl oft nur Totschlag, also die Handlung im Effekt, nach Provokation, die spontane Aktion aus Verzweiflung. Alles kein Mord.

Aber auch bei Mord kann es Steigerungen geben: die angeordnete lebenslange Sicherheitsverwahrung. Und das die Strafe "Lebenslänglich" lautet, ist die vorzeitige Entlassung auch immer vom Verhalten in der Haft abhängig und vom Gutachten eines Pychologen.

Mann könnte aber durchaus der Auffassung sein, dass es Taten gibt, für die Lebenslang zu milde wäre. Ein Terrorist der 50 Menschen einen nach dem anderen erschiesst, ist eine andere Qualität als die Frau, die ihren Mann vergiftet hat. Ein Sexualtäter, der mehrfach Menschen/Kinder foltert, missbraucht und tötet, ist was anderes als ein 20 jähriger, der in einem illegalen Autorennen in der Stadt jemand getötet hat.

Ich kann deine Gedanken sehr gut verstehen. Aber du musst bedenken dass ein anderer Mensch sein Leben verloren hat und dieses auch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Wie würdest du denn als Angehöriger von einem Mordopfer reagieren, wenn der Täter schon nach 10 Jahren frei kommt? Natürlich wird nach 15 Jahren geprüft ob von dem Täter noch Gefahr ausgeht. Bei einem Teil, der Verurteilten ist dies nicht mehr der Fall. Bei dem anderen Teil aber schon noch.