Zimmer durchsuchen Zivilperson?
Guten Morgen,
dürfen Erzieher in einem Kinder- und Jugendheim ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten und gegen den Willen des Jugendlichen dessen Zimmer durchsuchen? Gefahr im Verzug bestand laut eigener Aussage der Erzieher nicht. Auch in der Unterbringungsvereinbarung steht von Zimmerdurchsuchungen nichts.
Danke für alle Antworten und beste Grüße aus Berlin
Edit: es wurde - aus welchen Gründen auch immer - eine Kiste mit Werkzeug gegen den Willen des Jugendlichen beschlagnahmt. Ein Grund dafür konnte nicht vorgebracht werden.
2 Antworten
Dein Zimmer in der Einrichtung fällt nicht unter den Begriff "Unverletzlichkeit der Wohnung" nach dem GG.
In solchen Häusern gibt es eine Hausordnung, und diese muss auch durchgesetzt werden.
Sonst macht sich die Leitung unglaubwürdig. Selbstverständlich muss ihre Handlung erklärt werden