Mandat zurückziehen?
Guten morgen,
Ich war vorgestern zum Erstgespräch beim Anwalt und habe in meiner Aufregung auch direkt das Mandat zu einem Festpreis von 2400 euro an ihn gegeben.
Danach hatte ich ein schlechtes Gefühl und hab mal gegooglet und sehr negative Bewertungen über ihn gefunden.
Ein anderer Anwalt, den ich auch viel sympatischer fand, der aber weiter weg ist, hatte mir seine Vertretung für 600 euro angeboten.
Kann ich jetzt noch wechseln? Welche Kosten entstehen für den ersten Anwalt, wenn ich das Mandat direkt wieder zurückziehe?
3 Antworten
Normalerweise kann man sogar mitten im Verfahren noch den Anwalt wechseln. Welche Kosten da auf dich zukommen wird auch daran liegen welche Leistungen schon erbracht wurde aber das wird man wohl in einem direkten Gespräch am besten raus bekommen.
Dann solltest du mal das Kleingedruckte im Vertrag lesen. Da wird sicherlich etwas vom Rücktritt und den damit verbundenen Kosten stehen.
Klingt nach: du mußt zahlen, da er seinerseits den Vertrag erfüllt/erfüllen möchte.
Du weisst nicht, was der RA schon veranlasst und geschrieben hat. Mit Pech sind deine 2400 € weg, da sich das Honorar nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern dem Streitwert richtet.
Noch habe ich nicht bezahlt. Wie kann ich das herausfinden, ohne die beziehung zu dem anwalt zu gefährden, falls ich doch mit ihm zusammen arbeiten muss?
Da steht:
Die vereinbarte vergütung und die kopierkosten übersteigen unter umständen die gesetzliche vergütung. ... Die restliche vergütung wird in keinem fall erstattet.
Was bedeutet das?