Benötige ich zur Löschung einer Grundschuld im Grundbuch einen Notar oder kann ich das selbst auf dem Grundbuchamt erledigen?
Ich habe von der Bausparkasse nun alles erhalten, was man zur Löschung der Grundschuld benötigt, nachdem meine Wohnung bezahlt ist. Ich bin alleinige Eigentümerin der Wohnung. Muss ich zur Löschung der Grundschuld nun einen Notar aufsuchen oder kann ich das auch selbst auf dem Grundbuchamt erledigen?
7 Antworten
Für den Antrag benötigst du keinen Notar. Aber zur Löschung ist die öffentlich beglaubigte Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Und öffentlich beglaubigen können grundsätzlich nur Notare. Daher benötigt man hier zumindest indirekt einen Notar.
Der Löschantrag ans Grundbuchamt muss notariell beglaubigt sein. Du brauchst also einen Notar dafür.
geht nur über Notar https://www.vergleich.de/grundschuld-loeschen.html#:~:text=Wenn%20Sie%20eine%20Briefgrundschuld%20l%C3%B6schen,nur%20nach%20einem%20Aufgebotsverfahren%20erfolgen.
lass die Grundschuld stehen, damit kannst den jederzeit wieder in Anspruch nehmen
Nur über einen Notar und natürlich mit Zustimmung des Begünstigten,
Wenn Du von der Bausparkasse die Löschbewilligung erhalten hast, kannst Du diese direkt ans Grundbuchamt senden.
Vorsichtshalber würde ich aber das Grundbuchamt einfach mal anrufen. Dann hast Du Sicherheit.
Das ist falsch.
§ 15 GBO.......
(3) 1Die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen sind vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. 2Dies gilt nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird.
Was sagen schon Paragraphen. Wir hatten das schon mehrfach. Löschbewilligung der Bank kam und wurde von uns direkt ans Amtsgericht gesandt. War kein Problem.
Gut möglich, dass
a) wenn es von einer Bank oder Bausparkasse kommt, nicht nochmal geprüft werden muss. Vielleicht werden Banken/Bausparkassen wie öffentliche Behörden behandelt.
b) das in den Bundesländern oder den Gerichten unterschiedlich gehandhabt wird.
Deshalb nachfragen.
Was heißt den abfällig? Grundbuchamt fragen und so handeln, wie die empfehlen. Muss man als "Kunde" des Grundbuchamts alle Paragraphen kennen?
Paragraphen zählen dann wenig, wenn alles korrekt läuft, ohne dass man genau Gesetz oder Verordnung beachten musste, weil die betreffende Stelle, wie hier das Grundbuchamt, einem sagt, was zu tun ist. Das ist also nicht abfällig gemeint, sondern man handelt so, wie Behörde das verlangt, wenn damit das erreicht wird, was man will, ohne dass das am Ende irgend jemandem schadet.
Natürlich könnte man argumentieren, dass durch die "Umgehung" eines Notars, diesem Berufsstand Gebühren auskommen. Aber dafür musste dann auch kein Notar irgend etwas tun.
was meinst Du mit "Begünstigten"? Die Wohnung gehört doch mir allein.