Kann der Vermieter, bei einer Besichtigung draußen warten?
Hallo,
ich habe meine jetzige Wohnung gekündigt und es kommen Interessenten, um sich die Wohnung anzusehen. Allerdings habe ich ein großes Problem mit meinem Vermieter. Er respektiert meine Privatsphäre nicht, unterstellt mir Dinge und hat Kontakt zu meinem Ex-Freund, der ursprünglich mit mir hier eingezogen ist und berichtet ihm immer wieder private Dinge von mir, die weder den einen noch den anderen was angehen. Ich würde gerne einfach darauf bestehen, dass mein Vermieter vor der Wohnung wartet, bis die neuen Interessenten durch sind. Habe ich das Recht dazu?
3 Antworten
Ja, hast du. Du bist Besitzer der Wohnung und hast das Hausrecht und bestimmst deshalb, wer wann weshalb Zutritt erhält.
Und lasse immer nur 1 Person (mit Schutzmaske) rein.
Die Termine müssen mit dir abgestimmt werden.
Machst Du doch garnicht ,auch wenn Du "IHN" aussperrst und nur zu vereinbarten Terminen die potenzielle Kundschaft durchschleust .... 🙄
Wenn der Vermieter solche Besichtigungstermine im Vorlauf rechtzeitig ankündigt , so kannst Du ihm leider da nicht grundlegend den begleitenden Zugang der potenziellen Nachmieter zu den Wohnräumen untersagen , da der Vermieter letztlich selber in der Lage sein muß , den potenziellen Interressenten genaue Details zur Wohnung zu erörtern .
Natürlich darf der Vermieter da dann nicht Termin an Termin ( und teils mehrmals pro Woche ) reihen , so lange der bisherige Mieter die Wohnung noch selbst bewohnt und nicht beräumt hat .
Zu Zeiten von Corona gelten da natürlich je nach Auflagestatus der Regierung momentan noch stark eingeschränkte Zugangsregularien nebst Abstandsgebot .
Im Einzelfall könnte man ( derzeit ) vermutlich nur mit anwaltlicher Unterstützung ggf. über ein gerichtliches Unterlassungs- / oder Verfügungsverfahren versuchen , den Vermieter bei massiv zerrüttetem Vertrauens- / oder Mietverhältnis am vorläufigen Zutritt in die Wohnung zu hindern und lediglich die potenziellen Interressenten durchzuschleusen .
Noch mal: Termine sind zu vreinbaren und nicht zu diktieren. Und: Der Mieter ist Besitzer und hat das Hausrecht. Er muss nicht gruppenweise Besichtigungen gewähren. Gerade jetzt darf er zu Bedingungen des Seuchenschutzes auf deren Einhaltung bestehen.
Er sagt, dass die Zugangregularien bei einer weiter Vermietung aufgehoben sei. Und mehrere Parteien dürften dadurch meine Wohnung betreten
So lange Du noch einen gültigen Mietvertrag hast ( auch durch Kündigung auslaufend ) , gilt alles immer noch so , wie ich bereits schrieb .
"Corona" schreibt da ggf. derzeit noch zusätzlich einschränkend für Besichtigungsbegehungen ins Befugnisbuch des Vermieters .
Ansonsten dürften meine , und eingehend gleichlautende Erörterungen da grundlegend unangetastet auch in Deiner Frage bleiben .
Im Moment mußt bzw. darfst Du nicht mehr als 1 Person die nicht zu deinem Hausstand gehört in die Wohnung lassen.
Er sagt ich darf ihn nicht daran hindern die wohnung weiter zu vermieten. Deshalb wäre ein Zutritt zu gewähren