Küchenablöse - Ermittlung Zeitwert?
Wir haben ein 3-Familien-Haus. Bei zwei Wohnungen ist die Küche im Mietbestand. Jetzt würden wir gern auch die Küche in der 3. Wohnung übernehmen, also sie quasi dem Mieter abkaufen. Mit Einbauküche dürfte die Wohnung auch bei einem evtl. Auszug besser vermietbar sein. Sie kam damals 12.000 Euro und ist jetzt 6 Jahre alt. Wie kann ich am besten den derzeitigen Wert ermitteln? Danke schon mal für die Hilfe.
5 Antworten
Du willst ihm jetzt die Küche abkaufen, damit er sie auf deine Kosten weiter runterrockt bis sie womöglich gar nichts mehr wert ist?
Derzeit ist es wohl nicht sonderlich schwer Mieter zu finden. Inbegriffene Küchen erleichtern auch einen Mieterwechsel.
im Wiso Sparbuch (ZDF Wiso Sendung) und der Steuersoftware von Buhl war mal ein Hinweis auf Übernahmen sowie Eigennutzung oder Vermietung mit Küche
Dort gibt es auch ein Steuerforum
Für Preßspanmöbel div. bei uns ansässiger Küchenmöbelfabriken wie Alno Wellmann (insolvent), Nobilia etc würde ich max 20 % Restwert ansetzen
Eine Einbauküche ist daher einheitlich auf die Nutzungsdauer abzuschreiben, die mit 10 Jahren anzusetzen ist. Jährlich ist daher eine Abschreibung von 10 % möglich
20 Jahre würde ich nicht ansetzen. Alte Geräte haben keinen A+++ Engeriepaß etc für Kühlschrank etc
Afa dann 10 Jahre, Restwert 40% lt. Abschreibungstabelle
100 % - 12000 €
40 % = x Im Dreisatz dann 4800 €
Kommt auf den Zustand der E-Geräte an. Bei versifften Herden, wie ich selbst bei Zwangräumungen gesehen habe, verschmutzten Ceran-Feldern, defekten Kühlschränken oder alten Geschirrspülern dann noch Abzüge auf die 4800 €
Ohne die Küche gesehen zu haben, ist es ziemlich sinnfrei, dir irgendwelche Zahlen zu nennen.
Vergiss einfach die Theorie und löse das Problem praktisch: Was will der Mieter dafür haben? Was seid ihr bereit zu zahlen? Kommt ihr zusammen oder nicht?
Es gibt schließlich auch noch andere Möglichkeiten, z.B. weiter ohne Küche vermieten, eine günstige (nicht maßgefertigte) Standardvariante, eine gebrauchte von Ebay Kleinanzeigen o.ä. (werden teilweise sogar verschenkt!) oder ihr sucht euch einen Mieter, der sie gegen eine Abschlagszahlung übernimmt...
Das sind hochwertige Wohnungen und von der Anordnung gänge das auch gar nicht. Da muss wieder eine auf Maß rein.
https://umziehen.de/suche-planung/abloese-fuer-die-kueche-wie-viel-darf-der-vormieter-verlangen-5367
Zeitwert = (Wiederbeschaffungswert - Wertminderung im 1. Jahr - Wertminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (durchschnittliche Lebensdauer - 1) + Zuschlag - Abschlag
Ein Beispiel:
Eine Küche hat mit allen Elektrogeräten einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Die Lebensdauer beträgt 20 Jahre, zum Auszugszeitpunkt ist die Küche vier Jahre alt. Küchen haben einen Wertverlust von 24 Prozent im ersten Jahr und vier Prozent in den Folgejahren. Denn: 100 - 24 = 76; 76/19 = 4.
Restwert 6720,00 Euro
man muss doch erstmal einen Anzhaltspunkt haben ....
natürlih deutlich niedriger ansetzen und dann VHB - je nach Verhandlungsgeschick
der Meiter kann man mit der Küche vermutlich eh nichts mehr anfangen, weil sie nicht in die neue Küche passt
der Meiter kann man mit der Küche vermutlich eh nichts mehr anfangen, weil sie nicht in die neue Küche passt
Das ist der Punkt und beim Umzug werden die auch nicht besser. Ich sehe allerdings in der Frage keinen Anhaltspunkt für einen Mieterwechsel.
Verhandlungssache. Warum sollte der Mieter seine Küche verkaufen? Das ist eine denkbar schlechte Verrhandlungsposition für euch.
Ich habe häufig Wohnungen mit Küche in Zwangsversteigerungen erworben und die Küche dann beim ersten Mieterwechsel immer dem Mieter geschenkt. Küchen machen nur Ärger, weil immer etwas kaputt geht, was dann teuer wird.
Die Elektrogeräte haben keinesfalls eine Lebensdauer von 20 Jahren.
Kontaktiere deine eigene Versicherung, die können dir annähernd den Zeitwert einer solchen Küche sagen. Das musst du natürlich die entsprechenden Geräte benennen.