Kann mein Bruder für seine Käufe rechtlich belangt werden?
Hallo, meine frage ist mein Bruder ist zurzeit 16jahre alt er wird bald 17(in einen Monat) er verdient kein eigenes Geld und tut sehr viel auf Rechnung kaufen. Das mein Vater dann zahlen soll was er auch meist macht. Mein dad hat angst davor rechtlich belangt zu werden wenn er die Rechnungen nicht zahlt wegen diesen Spruch sag ich mal eltern haften für ihre kinder.... Gilt das wirklich wenn er alles mögliche bestellt und über seinen Taschengeld rahmen hinaus bestellt ? Können wir ihn einfach mal ins messer rennen lassen damit er aus seinen fehlern lernt🥺
Danke über jede hilfreiche Antwort!
Mfg.
7 Antworten
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Bei Kauf auf Rechnung muss er doch sein Geburtsdatum angeben, oder? Da macht er sich schon strafbar. Deine Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass er nicht so einen Unsinn macht.
Hier würde ich bei allen Sachen die Annahme verweigern oder sonst zurück schicken.
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So lange er nicht 18 ist, werden zunächst die Eltern rangezogen.
Bis dahin sollten dem Jungen die Möglichkeit genommen werden, Dinge zu kaufen.
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Ich habe da tatsächlich nichts finden können. Es wird aber auch garnicht erwähnt, das die Ware zurück geschickt werden muss. tatsächlich nur, das der Vertrag unwirksam ist.
Also könnt ich mir vorstellen, das der Shopbetreiber die Ware juristisch einfordern könnte. Strafmündig ist man aj in dem Alter schon. Hier wird es dann zu speziell.
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Er wird ja zumindest seine Geburtsdaten falsch angeben, damit überhaupt geliefert wird.
Das ist schon strafrechtlich relevant: Betrug.
Ansonsten könnten alle Käufe wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit angefochten werden. Das müssten Deine Eltern machen und damit den Betrug des Bruders offenlegen, was sie sicher nicht wollen.
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In dem Alter ist er noch nicht voll geschäftsfähig. Damit können Verträge, die über den Taschengeldrahmen hinaus gehen, von den Erziehungsberechtigten angefochten werden. Von ihm gekaufte Sachen dürfen also zurückgegeben werden.
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Der Taschengeldrahmen ist so hoch, wie er von den Eltern vorgegeben ist. Das können 0€ sein, das können auch 5.000€ sein.
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PS: Der Taschengeldrahmen kann vermutlich in diesem Alter bereits relativ hoch sein. Ich könnte mir vorstellen, dass das Limit da bereits irgendwo im Bereich 50...100€ liegt.
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Dein Bruder ist beschränkt geschäftsfähig. Solange Dein Vater zahlt, stimmt er den Käufen zu. Dann ist nichts zu machen.
ICH würde alles zurückschicken und nichts bezahlen.
Wenn er u18 auf Rechnung bestellt, wäre das eigenlich unwirksam. Stichwort Taschengeldparagraph.