Kann mein Bruder für seine Käufe rechtlich belangt werden?

7 Antworten

Bei Kauf auf Rechnung muss er doch sein Geburtsdatum angeben, oder? Da macht er sich schon strafbar. Deine Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass er nicht so einen Unsinn macht.

Hier würde ich bei allen Sachen die Annahme verweigern oder sonst zurück schicken.

So lange er nicht 18 ist, werden zunächst die Eltern rangezogen.

Bis dahin sollten dem Jungen die Möglichkeit genommen werden, Dinge zu kaufen.


Moped85  31.01.2021, 08:35

Wenn er u18 auf Rechnung bestellt, wäre das eigenlich unwirksam. Stichwort Taschengeldparagraph.

2
burpie  31.01.2021, 08:38
@Moped85

Ändert aber nichts an der Sache, dass die Klamotten geliefert werden und irgendjemand Geld dafür sehen will.

0
Moped85  31.01.2021, 08:39
@burpie

Wollen kann er.
Bekommen muss er nicht. Also Sachen zurückschicken.

Wie es bei abgenutzen Sachen wäre, müsste man nochmal genauer recherchieren. Wobei aber ja eigentlich der Kauf von vornherein unwirksam war.

1
burpie  31.01.2021, 08:40
@Moped85

Ähm, wer zwingt ihn die Sachen zurückzuschicken?

0
Moped85  31.01.2021, 08:49
@burpie

Ich habe da tatsächlich nichts finden können. Es wird aber auch garnicht erwähnt, das die Ware zurück geschickt werden muss. tatsächlich nur, das der Vertrag unwirksam ist.

Also könnt ich mir vorstellen, das der Shopbetreiber die Ware juristisch einfordern könnte. Strafmündig ist man aj in dem Alter schon. Hier wird es dann zu speziell.

1

Er wird ja zumindest seine Geburtsdaten falsch angeben, damit überhaupt geliefert wird.

Das ist schon strafrechtlich relevant: Betrug.

Ansonsten könnten alle Käufe wegen mangelnder Geschäftsfähigkeit angefochten werden. Das müssten Deine Eltern machen und damit den Betrug des Bruders offenlegen, was sie sicher nicht wollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Moped85  31.01.2021, 14:20
was sie sicher nicht wollen.

Manchmal hilft nur lernen durch Schmerzen.

1
Marvin15091999 
Beitragsersteller
 31.01.2021, 11:16

Vielen Dank

0

In dem Alter ist er noch nicht voll geschäftsfähig. Damit können Verträge, die über den Taschengeldrahmen hinaus gehen, von den Erziehungsberechtigten angefochten werden. Von ihm gekaufte Sachen dürfen also zurückgegeben werden.


VirageXO  31.01.2021, 10:18

Der Taschengeldrahmen ist so hoch, wie er von den Eltern vorgegeben ist. Das können 0€ sein, das können auch 5.000€ sein.

0
dumbo77  31.01.2021, 08:37

PS: Der Taschengeldrahmen kann vermutlich in diesem Alter bereits relativ hoch sein. Ich könnte mir vorstellen, dass das Limit da bereits irgendwo im Bereich 50...100€ liegt.

0

Dein Bruder ist beschränkt geschäftsfähig. Solange Dein Vater zahlt, stimmt er den Käufen zu. Dann ist nichts zu machen.

ICH würde alles zurückschicken und nichts bezahlen.