Wie viele Jahre bekommt man bei räuberischen Diebstahl?

3 Antworten

Bei einer Verurteilung wegen eines räuberischen Diebstahls droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren. Der räuberische Diebstahl ist daher ein Verbrechen.

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Woher ich das weiß:Recherche

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendungen von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde Bewegliche Sache einem Anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird nach § 249 Abs. 1 StGB wegen Raubes mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft.

In minderschweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.

Beim schweren Raub im Sinne des § 250 StGB ist auf Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren zu erkennen, wenn der Beschuldigte die dort beschriebenen Qualifikationstatbestände begeht. Hierzu zählen u.a. das Führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei der Raubbegehung sowie die Täterschaft als Mitglied einer Bande.

Auf Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren beläuft sich der Strafrahmen gemäß § 250 Abs. 2 StGB u.a. dann, wenn der Täter die Waffe bei der Raubbegehung verwendete.

Die räuberische Erpressung ist in § 255 StGB geregelt. Juristisch gesehen handelt es sich bei dieser Vorschrift um einen Qualifikationstatbestand zu § 253 StGB. Hinsichtlich des Strafrahmens gelten die gleichen abstrakten Grenzen wie beim Raub selbst.

In der Praxis existieren immer wieder erheblich Abgrenzungsprobleme zwischen den Straftatbeständen Raub einerseits und räuberischer Erpressung andererseits. Im Rahmen einer strafrechtlichen Beratung können wir Ihnen hier die Unterschiede und Konsequenzen aufzeigen.

Räuberischer Diebstahl | Strafverteidiger, Fachanwalt Strafrecht (strafverteidiger-lindberg.de)


nanfxD  31.01.2021, 11:13

In der Praxis herrschen überhaupt keine Abgrenzungsprobleme bei Raub oder räuberischer Erpressung... das ist nämlich vollkommen egal

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Consigliere91  31.01.2021, 11:17
@nanfxD

In der Praxis gibt es kein Abgrenzungsproblem, weil die Rechtsprechung des BGH hier klar abgrenzt und nicht weil das vollkommen egal ist.

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nanfxD  31.01.2021, 11:20
@Consigliere91

Der BGH sagt doch Spezialitätstheorie und im Endeffekt ist ein Raub auch ne räuberische Erpressung. Wenn man nicht 100% Raub sagen kann nimmt man halt räuberische und gut ist. Nur die Lehre hat hier ein Problem und selbst da gibt es nur 2? Fälle wo es zu anderen Ergebnissen kommt als die Rechtsprechung

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Eine Bedrohung ist noch kein räuberischer Diebstahl.