Wie finde ich den Besitzer eines verlassenen garten?

8 Antworten

Hallo, kannst du denn ein berechtigtes interesse nachweisen, dass du den Eigentümer des Gartens wissen musst? Alleine der Wunsch den Garten erwerben zu wollen, wird nicht ausreichen;

Sollte dieses berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zb weil deine rechtliche Stellung durch den verwilderten Garten beeinträchtigt wird kann dir das grundbuchamt ohne Angabe der flurnummer nicht weiterhelfen, du musst dich an das vermessungsamt wenden und dort die Lage so ausreichend beschreiben, dass das Grundstück in der flurkarte bestimmt werden kann;


Doktor84 
Beitragsersteller
 31.03.2021, 00:24

Leider kein berechtigtes Interesse, die flurstücksnummer/n haben wir bereits von einem Nachbarn bekommen.

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Jedes Grundstück hat eine Flurstück-Nummer auf der Flurkarte einer Gemeinde zu der die Gemarkung gehört, schliesslich erhebt die zuständige Gemeinde für das Flurstück die jährliche Grundsteuer.

Also musst du zu der zur Gemarkung gehörenden Gemeinde (Grundbuchamt) gehen und über die Flurkarte den Eigentümer ermitteln lassen. Ein berechtigtes Interesse für deine Nachforschung solltes du dabei schon haben.


Doktor84 
Beitragsersteller
 31.03.2021, 00:22

Hallo leider haben wir kein berechtigtes Interesse. Die flurstücksnummer haben wir von einem Nachbarn bekommen, nun was soll ich weiter machen ?

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Liegt das Grundstück mitten in der Pampa? Wenn nicht, kann man ja den Ort benennen und sich entsprechend auf Ämtern kundig machen, zum Beispiel beim Grundbuchamt oder im Rathaus.


Doktor84 
Beitragsersteller
 31.03.2021, 00:28

Haben wir bereits gemacht nur ohne großen Erfolg. (Datenschutz) nur das es nichtvder Stadt gehört und ein Privatgrundstück ist.

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Wenn du die Flurstücksnummer hast, könntest du dich an das Grundbuchamt oder (hilfsweise) Katasteramt wenden. Bei einem berechtigten Interesse könntest du Auskunft erhalten.


Doktor84 
Beitragsersteller
 31.03.2021, 00:19

Hallo, nun da der kauf vom Garten kein berechtigtes Interesse ist wird es schwer Kontakt aufzunehmen denke ich wegen Datenschutz. Die flurstücksnummer haben wir allerdings sind das 3 verschiedene Nummern auf einem Grundstück.

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furbo  31.03.2021, 07:14
@Doktor84

Ich habe mal gesucht, der Rechtspfleger hat Recht:

"OLG Naumburg, Beschluss vom 14.09.2015 - 12 Wx 41/15

1. Die Absicht, den Namen des Grundstückseigentümers zu erfahren, um mit ihm Kontakt aufzunehmen wegen eines eventuellen Verkaufs des Grundstücks, begründet kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht, solange nicht dargelegt ist, dass bereits Kaufvertragsverhandlungen stattfinden."

Tut mir leid. Das wusste ich auch noch nicht.

Vielleicht schaust du selbst einmal, ob du eine Entscheidung zum § 12 GBO findest, die auf deine Situation anzuwenden ist:

https://dejure.org/dienste/lex/GBO/12/1.html

Ansonsten fiele mir noch die Kommune ein, in deren Bereich das Grundstück liegt, irgendwer dürfte doch die Grundsteuer zahlen.

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Bei der zuständigen Gemeinde wissen sie sicher, wer der Besitzer ist.


Doktor84 
Beitragsersteller
 31.03.2021, 03:16

Hallo, ohne einen berechtigtes Interesse kriegen wir keine Namen. (Datenschutz )

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