Ist es verboten von anderen Leuten Sachen aus dem Einkaufswagen zu nehmen?

6 Antworten

Hallo,

Ich denke, letztlich eine Frage der Hausordnung. Der Eigentümer entscheidet ja, wer wann seine Waren bekommt.

Ja es ist verboten.

Es ist zwar richtig, dass der Supermarkt noch Eigentümer der Waren ist, aber in dem Moment, wo sie aus dem Regal nimmst und in "deinen" Einkaufswagen legst, bist du der Besitzer. Nimmt dir nun jemand diese Waren weg, so nennt sich das "verbotene Eigenmacht" (§ 858 BGB):

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

§ 859 BGB:

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

Das bedeutet aber nicht, dass man den anderen Kunden direkt KO schlagen darf. Die angewandte Gewalt muss immer verhältnismäßig sein. Also nur so hoch wie gerade nötig um den Besitz zurückzuerlangen, zum Beipsiel durch bloßes Entreißen.

es ist allenfalls moralisch verboten. Einen anderen Grund sehe ich nicht.


Cokedose  31.01.2021, 01:06

Ich schon, den Grund der verbotenen Eigenmacht.

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Esskah  31.01.2021, 11:09
@Cokedose

das ist in der Tat ein guter Hinweis und vollkommen richtig! Danke

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Hallo,

wenn der Artikel in deinem Einkaufswagen liegt,

dann kann man es schon als sog. Schwebenden Kaufvertrag sehen.

Kommt drauf an wie die Marktleitung es sieht.

Damit wäre es Diebstahl.

Aber um des lieben Friedens Willen.

L.G.

Hansi