Super Chat vom YouTube als Schenkung: kann man auf dem Geschäfts-Paypalkonto ohne Abzug der Steuern, ohne Erstellung der Rechnung einfach erhalten?

Hallo, ich bin Youtuber und plötzlich bin ich populär geworden und durch den Live-Stream erhalte ich Geld als Schenkungen (Super Chat) auch reine Schenkung (Geld ) auf dem Geschäfts-Paypalkonto. Das Geld ist nicht nur das Geld, sondern ist das für mich die freundlichen Unterstützungen und die Freundlichkeit der Zuschauern. Diese Schenkungen habe ich mit eigenen Mühen und eigenen Einsätzen erhalten und sie haben mir gezielt geschenkt. Ich möchte daher nicht sie abziehen lassen.

Nun habe ich einige Fragen:

  1. Muss ich trotzdem Gewerbe anmelden? Nach der Anmeldung muss ich zwingend die Steuer bezahlen?
  2. Monatlich erhalte ich diese Geld-Schenkungen unter 450 EUR(fast 450 EUR)
  3. Wie kann man diese Geld-Schenkung ohne Abzug der Steuern zukünftig auch erhalten?
  4. Ich habe kürzlich ein Geschäftskonto des Paypals aufgemacht und darauf bekomme ich auch das Geld als Schenkungen. Nun bin ich vom Paypal gezwungen, den "Kunden" Rechnungen zu schreiben. In kürzer Zeit müssen die Rechnungen gestellt werden. Sonst wird das Konto gesperrt. Wie kann ich als reine Schenkungen auf diesem Konto erhalten? Sollte ich nicht ein Geschäfts-Konto, sondern ein Privatskonto aufmachen?

Zukünftig möchte ich als Youtuber als Einzelunternehmer tätig sein. Zurzeit erhalte ich das ALG 2 (seit ein paar Monate). Ich möchte dem Amt nicht wissen lassen, welchen Kanal ich habe, da das zu privat ist.

Das Jobcenter wurde von mir erklärt, dass ich ein eigenes Geschäft mit der Kombination vom Sozial-Media. Keine Accounts meiner SNS möchte ich dem Amt weitergeben. Ist das machbar?

Vielen Dank!

Recht, ALG II, PayPal, Schenkung, YouTuber, Wirtschaft und Finanzen
Garantiefall / Schadenersatz Carglass?

Servus an alle,

kurz und knapp:

Sportwagen 4 Jahre alt top gepflegt auf Autobahn Steinschlag in Verbindung mit Scheibenriss.

Also ab zu Carglass und über die Teilkasko neue Scheibe bekommen.

1 Woche später einige Tage Starkregen während der Wagen in der Firma draußen stand.

Als ich mich dann nach meiner Geschäftsreise ins Auto setzte bemerkte ich, dass der Innenraum sehr feucht ist und sich Wasser im Unterboden (Fußraum) sammelte.

Ursache war die undichte Windschutzscheibe, welche mir eine Woche zuvor von Carglass eingebaut wurde.

Ich also wieder ab zu Carglass und reklamiert.

So und jetzt kommt der HAMMER..... schaden durch das eingedrungene Waser beläuft sich auf ca. 6000€ und Carglass weigert sich nun das zu übernehmen. Sie verweisen auf folgenden Text in ihren AGB's:

9. GARANTIEBEDINGUNGEN

9.4. Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich Folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln, sofern der Kunde CARGLASS® einen Auftrag zum Austausch der Glasscheibe erteilt, wird der gezahlte Betrag für die Glass Medic®-Reparatur von dem Rechnungsbetrag für den Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur bezahlt hat (Kunde bzw. Versicherung), abgezogen (Verrechnung); (b) im Falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch CARGLASS® bzw. die CARGLASS® Service Center. Im Falle von Dichtigkeitsmängeln trägt CARGLASS® die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand und Fahrtkosten verlangen.

 Das kann doch nicht sein....die wollen nur 800€ bezahlen und ich soll auf den 5200€ sitzenbleiben!!

Kennst sich hier jemand etwas aus (Jurist)?

Der Schaden ist eindeutig durch nicht fachgerecht und dichte Scheibe von Carglass entstanden!

Wäre für Ratschläge bzw. ob sich hier eine Klage lohnen würde, sehr dankbar.

VG

S.M.

Recht, Garantie, Auto und Motorrad
Wann sollte ich eine Anzeige wegen Betrug über Vinted erstatten?

Hallo Zusammen,

ich habe ca Mitte Dezember über "Vinted" Boots in Höhe über 135€ gekauft, per direkt Überweisung. (IBAN war von ihr aus Littauen)
Das Profil von der Dame sah sehr Seriös aus, also auch nur positive Bewertungen.
Sie meinte auch sie versendet mit Versicherten Versand über DHL.
Ich habe ihr meine DHL Daten gegeben, da Sie an eine Packstation in meiner Nähe senden sollte. Sie meinte dann zwei Tage später das sie einen "Kurier" geschickt hätte und die Sendungsnummer angeblich noch per Mail bekommen sollte.
Paar Tage später hab ich dann gesehen das der Artikel auf "Versteckt" gestellt wurde und in dem Profil steht "Nutzer im Forum blockiert".. Die Dame antwortet aber komischerweise noch...

(Normalerweise wenn ich was an die Packstation senden lasse, bekomme ich sofort eine Benachrichtigung sobald das Paket abgegeben wurde und kann die Sendung verfolgen)

Ich habe bis heute keine Sendungsnummer bekommen und als ich fast jeden Tag fragte wo das Paket bleibt und wie es mit der Sendungsnummer aussieht, heißt es immer nur "Warten Sie auf Ihr Paket, durch die Feiertage kann es zu Verzögerung kommen, bitte haben Sie Geduld,... bla" Immer wieder dasselbe.

Gestern schrieb ich ihr dann das ich das Geld zurück möchte, oder das ich nun Anzeige erstatten werde.
Kann ich nun Anzeige erstatten oder ist es noch zu kurze Zeit her?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Betrug, Recht, Anzeige
Strafanzeige stellen nach Unfall?

Liebe Forengemeinde,

Ende letzten Jahres hatte ich einen Unfall mit dem Wagen meines Lebensgefährten. In einem Kreisverkehr hat mich ein nicht-Vorfahrts-Berechtigter Autofahrer, der alkoholisiert war (die Polizei hat noch vor Ort einen Alkoholtest gemacht, uns über den positiven Test informiert und den Fahrer dann für eine Blutabnahme auf die Wache mitgenommen), seitlich gerammt und die gesamte rechte Beifahrerseite damit demoliert. Die Schuldfrage war absolut klar, mich trifft keinerlei Schuld.

Körperlich habe ich keine Verletzungen davon getragen. Ich war aber am nächsten Tag beim Arzt und habe mich krankschreiben lassen, da ich nach wie vor noch das Krachen im Ohr und die Bilder des Unfalls, als ich den Wagen seitlich auf mich zufahren gesehen habe, in Erinnerung habe. Mich belastet der Unfall also eher psychisch und ich bin auch jetzt noch nicht in der Lage, unbeschwert in einen Kreisverkehr zu fahren, aus Angst, dass der nächste Fahrer wieder nicht hält.

Nun hat mir die Polizei einen Zeugen-Fragebogen geschickt mit der Frage, ob ich "verletzt" worden bin. Bin ich körperlich ja nicht. Daher meine Frage: zählt auch die psychische Belastung, wegen der ich die 3 Tage krankgeschrieben wurde? Kann ich deswegen einen Strafantrag stellen oder ist das nicht verhältnismäßig?

Danke schon mal vorab für eure Auskünfte. Ich weiß, hier sind überwiegend "Laien", trotzdem wäre die Antwort wichtig für mich.

Unfall, Recht, Strafantrag, Auto und Motorrad
Wer hat ein größeres "Anrecht" auf die Überholspur - der Überholende mit etwas über Richtgeschwindigkeit oder der Raser?

Wir hatten Silvester eine Diskussion mit 2 verhärteten Lagern zum Thema Überholspur (linke Spur auf der Autobahn).

Person 1 berichtete, auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 130 km/h gefahren zu sein. Es gab dort keine Geschwindigkeitsvorgabe.

Vor Person 1 tauchte ein Fahrzeug auf, dass nur 100 km/h fuhr, also blickte Person 1 in den Rückspiegel, sah dort sehr weit entfernt ein Fahrzeug und setzte zum Überholen an.

Bei dem Fahrzug, NOCH weit entfernt, handelte es sich um einen Raser, der weit über 200 km/h unterwegs war, sich nun während des Überholvorgangs dem Auto von Person 1 stetig näherte und schließlich hupend mit Lichthupe hinter 1 an der Stoßstange klebte.

Person 1 schilderte, dass dies sehr häufig zu beobachten sei, und nicht nur bei ihm, sondern auch bei anderen Raser so dicht auf der linken Spur auffahren.

Obwohl im Rückspiegel das Fahrzeug noch deutlich entfernt war beim Überholvorgang, drosselt der Raser seine Geschwindigkeit nicht, sondern fährt mit hoher Geschwindigkeit auf den Überholenden zu und verlangt, dass dieser die Überholspur räumt.

Es schaltete sich dann Person 2 ein und sagte, sie sei eine Raserin und der Raser würde korrekt handeln, da der Fahrer mit dem Überholwunsch prinzipiell nur dann überholen dürfe, wenn die Überholspur hinter ihm komplett frei sei.

Wenn da immer Raser auftauchen, dürfe er halt auch generell nicht rausziehen und müsse hinter dem langsamen Fahrzeug verbleiben.

Man habe prinzipiell Rasern den Vorrang zu gewähren, da diese es eilig hätten und nicht durch normal schnell fahrende Autos aufgehalten und zum Drosseln des Tempos gezwungen werden dürften.

Das Drangsalieren und dichte Auffahren sei zwar nicht korrekt, prinzipiell sei aber der Raser im Recht.

Bitte Eure persönliche Meinung oder rechtliche Einschätzungen dazu.

Dass auch der mit dem Überholwunsch vorausschauend fahren und nicht einfach rausziehen darf, ist klar.

Unklar ist, wenn hinten am Horizont weit weg ein Fahrzeug auf der Überholspur zu sehen ist, ob man dann immer davon ausgehen muss, dass sich da ein Raser nähert, der nicht bereit ist, den Anderen überholen zu lassen, da er sein Tempo nicht drosseln will (die Rede ist hier nicht von einer Vollbremsung wegen eines unvermittelt Überholenden, sondern von einem Fahrzeug, bei dem aus weiter Entfernung schon zu sehen ist, dass es überholen will und wird (langsamer Vordermann, links ist aktuell frei, Blinker ist gesetzt)).

Auto, fahren, Recht, Autobahn, Spurwechsel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Raser, überholen, Bedrängen, Drängler, Lichthupe, Auto und Motorrad
MUSS man ein Gewerbe anmelden wenn man unter dem Grundfreibetrag mit seinem Jahreseinkommen bleibt (selbstständige Arbeit)?

Beispiel 2022: Grundfreibetrag liegt wohl bei 9984€.

Beispiel: Am Ende von 2022 hab ich ein Gesamtjahreseinkommen von ca. 9000€ aus Selbstständiger Arbeit.

Solange man unter dem Steuerfreibetrag von 9984€ bleibt, muss man ja keine Steuern zahlen, richtig? Erst ab dem 1. Euro der darüber geht, z.b. wenn man 9985€ verdient hat wird die Einkommenssteuer fällig, richtig?

Also macht es ja theoretisch keinen Sinn ein Gewerbe anzumelden, weil es ja sozusagen unnötig ist (für den Staat und auch für die jeweilige Person, weil keiner davon etwas hat).

Gewerbesteuer wird ja z.b. auch erst fällig wenn man über 24.500€ verdient.

Ich weiß wohl das man ein Gewerbe anmelden muss, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (also theoretisch schon ab dem 1. Euro)

Aber praktisch macht es doch viel mehr Sinn erst ein Gewerbe anzumelden, wenn man mit seinem Gewerbe über den Steuerfreibetrag kommt - sprich 9985€ oder nicht?

Außerdem: zählt es nicht sogar als Liebhaberei wenn man ein Gewerbe anmeldet und weniger als den Grundfreibetrag im Jahr verdient?

Wenn man 100% nach deutschem Recht gehen will, sollte man wohl direkt ein Gewerbe anmelden, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir: macht erst Sinn, wenn man den Steuerfreibetrag überschreitet oder meint ihr man muss dann mit Strafzahlungen oder ähnliches rechnen..Steuerhinterziehung kann es ja z.b. nicht sein, wenn man weniger als den Grundfreibetrag für das jeweilige Jahr verdient.

Freue mich auf kompetente und ehrliche Antworten :)

Selbständigkeit, Geld, selbstständig, Recht, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Grundfreibetrag, Wirtschaft und Finanzen
gibts das den wohnung betriebskosten um einiges teuer als haus?

Mir wurde immer gesagt haus ist etwas teurer als wohnung ich hab jetzt seit ein halbes jahr haus und es hätte fast an den betriebskosten gescheitert das ich mir ein besorge,

jetzt lache ich aber wie wenig ich da zahle hä?

kurz zum mitschreiben wohnung betriebskosten war

260€ für 65m²

nun ist die frage was da halt alles dabei ist

beim haus wird ja betriebskosten auch versicherung dazu gezählt was bei der wohnung nicht ist würde ich das in die wohnung auch noch einberechnen wäre ich hier bei 300€.

beim haus ist es grade so.

ohne versicherung

hab ich monatliche betriebskosten wenn man:

heizen,wasser, kanal, grundsteuer, wobei heizen schwierig ist da ich mit strom heize und hier keine ahnung genau habe wieviel strom heizen draufgeht, zahle aber schätze mal ca 40€ strom pro monat fürs heizen.

komme aber auf ein ergebnis was ich mir nie dachte ohne versicherung zahle ich pro monat

120€ mit 150€ wenn man kreditversicherung noch dazu zählt wärs 170€

zahle auch alle 2 monat sogut wie garkeine betriebskosten, weil ja vieles immer 3 monats weise abgerechnet wird.

also einmal zahl ich nur 40€ dann zahl ich 80€ dann mal 200€ weil halt auf einem monat alles kommt

aber im schnitt komme ich mit nur haus nichtmal über 150€.

wie ich damals gefragt habe meinte jeder min 300€ muss man rechnen kapier ich jetzt nciht wieso.

sogar wenn ich mir ein budget fürs repaieren und wartungen an anlagen noch rechne dann brauch ich halt 220€

sorry für den langen text meine eigentliche frage ist wie kann das sein das ein haus mit doppelt soviel wohnflächer um 40% weniger geld im betrieb kostet?

liegt das daran das ich nicht viel anforderungen ansich habe oder wie?

Haus, Wohnung, Miete, Recht, Betriebskosten

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