Groß- und Kleinschreibung bei Markennamen relevant (Patent)?
Ich würde gerne für T-Shirt Designs paar Sprüche/Wörter verwenden. Hierfür schaue ich immer ins Register des deutschen Patentamts. Ein Beispiel:
Ich suche im DPMA Register, ob der Begriff "On fire" als Marke eingetragen ist. Ja, ist er, nur in Großbuchstaben, also "ON FIRE" und das mehrmals. Gilt jetzt für mich die Verwendung des Begriffs "ON FIRE" als verboten und fällt darunter auch die Kleinschreibung "on fire", "On fire" etc. Wie siehts mit Punkten aus? Ab wann verstoße ich gegen das Patentrecht. Ich weiß, die frage ist sehr speziell, aber vielleicht gibt es hier welche, die sich auskennen.
LG
1 Antwort
Hallo Blume555372,
um deine Frage richtig beantworten zu können wäre ein Gutachten nötig. Eine zumindest grobe Erklärung findest du hier: https://www.ra-plutte.de/verwechslungsgefahr-markenrecht-uebersicht-beispiele/
Grob gesagt, darf das was du anbietest nicht „verwechselbar ähnlich“ zu einer geschützten Marke sein. Wo dieses „verwechselbar“ anfängt ist aber eine Frage die dir im konkreten Fall ein Jurist beantworten sollte.