Groß- und Kleinschreibung bei Markennamen relevant (Patent)?

1 Antwort

Hallo Blume555372,

um deine Frage richtig beantworten zu können wäre ein Gutachten nötig. Eine zumindest grobe Erklärung findest du hier: https://www.ra-plutte.de/verwechslungsgefahr-markenrecht-uebersicht-beispiele/

Grob gesagt, darf das was du anbietest nicht „verwechselbar ähnlich“ zu einer geschützten Marke sein. Wo dieses „verwechselbar“ anfängt ist aber eine Frage die dir im konkreten Fall ein Jurist beantworten sollte.