Ist das handy als beweismittel noch Verwertbar?

3 Antworten

Wieso sollte es als Beweismittel nicht mehr verwertbar sein?

Vorsicht übrigens: Verdunkelungsgefahr (Beseitigung von Beweisen) ist ein Haftgrund (§ 112 ABs. 2 Nr. 3 Buchstabe a StPO).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

klar einfache Löschung kann rückgängig gemacht werden.
Außerdem hat dein Handy Netz Betreiber alle Aktivitäten und Daten gespeichert


Anonym1919192 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 20:39

Darum geht es nicht. Sondern darum das das Beweismittel eigentlich nichtmehr Verwertet werden darf!

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newcomer  04.01.2022, 20:44
@Anonym1919192

klar darf es das. Im Handy ist spezielle Nummer die nur das hat.
Diese Nummer finden sie auch bei deinem Handy netz Betreiber.
Somit ist Beweis erbracht dass du mit diesem Handy Unfug angestellt hattest

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Ja, sicherlich. Nur weil du da irgendwas drauf löschst etc. ist es noch lange nicht ganz verschwunden


Anonym1919192 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 20:38

Ich Verschlüsselte nur ein paar Apps. Und chats

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SonOfMyMum  04.01.2022, 20:39
@Anonym1919192

Da kommt man auch ohne Weiteres so dran. Wenn was gefunden wird, musst du die Kosten der Auswertung tragen.

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