Parken vor eigenem Grundstück: Nachbar beschwert sich?
Hallo, wir haben uns vor 3 Jahren ein Haus zugelegt. Nun ist es so, dass wir 3 Autos haben, die wir alle für die Arbeit benötigen. Heißt, es ist immer was los und zwei der Autos parken wir direkt auf unserem Grundstück und ein Auto muss deshalb auf der Straße stehen. Das machen andere Nachbarn auch so und das Ordnungsamt sagt dazu gar nichts, das Auto steht direkt vor unserem Haus und soweit ich das sehe, ist das auch kein Problem.
Nun ist es so, dass sich unser Nachbar gegenüber beschwert, weil er angeblich schwer rauskomme. Generell einfach ein Zeitgenosse, der gern Stress sucht, er kann nur nicht wie früher durchrasen beim rauskommen. Wir könnten das Auto an einer anderen Stelle parken, aber dort ist die Straße viel enger und Autos könnten bei der Durchfahrt tatsächlich Probleme kriegen, wenn es sich um LKWs usw handelt.
Muss ich Rücksicht auf diesen überempfindlichen Nachbarn nehmen? Wir haben leider auch keine Alternative und das Ordnungsamt schaut hier regelmäßig wegen Leuten vorbei, die auf dem Gehweg parken, wenn wir den Typen tatsächlich behindern würden, hätten die ja was dazu gesagt.
Über einen Verweis auf eine entsprechende StVG-Norm würde ich mich freuen.
Abstand zwischen seinem Grundstück und dem abgestellten Fahrzeug beträgt stets 3,05 m oder mehr?
Jap, garantiert.
7 Antworten
Solange zwischen eurem Auto und der gegenüberliegenden Straßenseite 3,05m sind, dürft ihr da parken
Nun ist es so, dass sich unser Nachbar gegenüber beschwert, weil er angeblich schwer rauskomme.
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Was ist genau der Grund warum er schwer raus kommt ?
Kann mir vorstellen dass durch das Auto die Übersichtlichkeit eingeschränkt ist.
Falls sich das bestätigt einen Straßenspiegel anbringen so dass vorbeifahrender Verkehr besser beobachtet werden kann und Kosten dann teilen
Eigentlich ist die Übersichtlichkeit 0 eingeschränkt. Das ist eine ruhige 30er Zone und er kann alles sehen, er muss nur etwas mehr mit dem Lenker spielen und kann nicht den vollen Umfang der Straße nutzen, was aber m.E. absolut zumutbar ist. Er tut so als würde er da mit einem LKW rausfahren.
Wäre das tatsächlich ein Problem, hätte das Ordnungsamt glaube ich uns und auch 10 andere Nachbarn darauf aufmerksam gemacht.
Hallo HelpmeDerDritte,
im StVG konnte ich keinen entsprechenden Paragrafen finden, dafür aber in der StVO den Paragrafen 12 welcher beschreibt, wo du nicht halten bzw. parken darfst. Erfahrungsgemäß gibt es noch irgendwo mehr Gesetze, Verordnungen oder Erlässe, aber die alle zu kennen ist nicht meine Aufgabe.
Persönlich würde ich mal einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf diese Fragestellung hinweisen und von Ihm eine Antwort einfordern. Die kennen sich damit i.d.R. besser aus :)
Und meine persönliche Meinung: Solange du die EIn- und Ausfahrt freilässt und noch entsprechend Platz ist zum Links- und Rechtsschauen kann der Nachbar mir am Ar*** vorbeigehen.
Ben
Hier mal ein paar Details zur Rechtslage:
Parken gegenüber einer Einfahrt: Was ist zu beachten? (advocard.de)
Da werden als Maß 3 Meter genannt, die vom Auto bis zur Einfahrt bestehen müssen.
Nun ist es so, dass sich unser Nachbar gegenüber beschwert, weil er angeblich schwer rauskomme.
Ihr seid nicht dafür verantwortlich, wenn der Nachbar nicht Auto fahren kann. Wenn man rauskommt - das muss nicht in einem Zug sein - dann dürft ihr da auch stehen.