Wann bekomme ich Akteneinsicht?

4 Antworten

Lieber Fragenersteller,

vielen Dank für deine Frage.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren ist für die Akteneinsicht die maßgebliche Vorschrift § 147 Abs. 4 StPO. Danach kann der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat (was regelmäßig der Fall sein wird), in die Akten einsehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen.

Bei der Regelung des § 147 StPO ist zu beachten, dass die Regelung nicht nur im Ermittlungsstadium gilt. Vielmehr gilt § 147 StPO in jedem Verfahrensschritt. Sodass du sowohl im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren Akteneinsicht beantragen kannst.

Der Antrag auf Akteneinsicht ist bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft zu beantragen. Diese befindet sich an dem zuständigen Landgericht. Über den Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht entscheidet wiederum die Staatsanwaltschaft nach § 147 Abs. 5 S. 1 StPO.

Ein Antrag könnte demnach wie folgt lauten.

An die

(Kriminal)polizei

Staatsanwaltschaft beim Landgericht

In dem Ermittlungsverfahren

gegen XXX.

wegen des Verdachts XXX.

beantrage ich Akteneinsicht,

insbesondere in die Haupt- oder Verfahrensakten, sämtliche Beiakten, Beweismittelordner  und sonstige Beweisstücke.

Die Akte bitte ich, mir zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Disclaimer: Die Beantwortung dieser Frage ist keine Rechtsberatung! 

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. 

Viele Grüße

Hannibal

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Vegeta943 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 00:00

Danke für die Antwort😊 Eines würde ich gerne noch wissen kann man in einer laufenden polizeilichen Ermittlung Akteneinsicht beantragen?

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sobald Du Beschuldigter bist -- vorher hast Du kein Recht dazu.


Vegeta943 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 20:35

Ach nä? Wirklich? Hast du die Frage überhaupt gelesen?

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freejack75  03.01.2022, 20:36
@Vegeta943

klar. Warum?

Solange die Polizei gemütlich ermittelt, und Du noch nicht Beschuldigter bist, bekommt niemand Einsicht.

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Vegeta943 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 20:37
@freejack75

Dann frag ich mal so wenn man mich vorladet sind dann die Ermittlungen schon beendet oder laufen sie noch?

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freejack75  03.01.2022, 20:40
@Vegeta943

steht in der Einladung. Bisweilen versucht die Polizei noch nicht Beschuldigte einzubestellen, da diese weniger Rechte haben.

Wenn Du dagegen als Beschuldigter vorgeladen wirst, dann sagst du natürlich ohne Akteneinsicht und Beratung mit einem Strafverteidiger nichts.

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Anwalt, Anwalt, Anwalt.


freejack75  03.01.2022, 20:33

selbstverstänlich darf auch der Beschuldigte Einsicht nehmen.

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