Eigene Vereinbarung bzgl. Vermögen bei Scheidung?
An all die, die sich "normal" getrennt haben, ohne Hass und dergleichen, folgende Frage:
Meine Partnerin und ich wollen uns "einvernehmlich" scheiden lassen. Wir bleiben Freunde, haben keinen Hass o.ä.
Abgesehen davon, dass ich nicht kapiere, wie man da trotzdem paar tausend Euro liegen lassen muss (so oder so halt für den Anwalt und Gericht):
Kann man unabhängig vom Gesetz irgendeine eine "eigene Regelung" mit Unterschrift mit dem Anwalt machen? Sprich, z.b. Verzicht auf die vom Gesetz vorgeschriebene Teilung von Vermögen und dergleichen?
Wenn der andere Partner einfach damit 100% einverstanden ist?
Oder gibt es sowas nicht, und es läuft immer automatisch über die 50% oder wie auch immer? (ohne dass man bei der Hochzeit was besonders geregelt hat)
In welchem Land lebst Du? Kein Mensch - nicht mal Juristen - können hier eine richtige Antwort (auch wenn es offenbar welche tun) geben, wenn nicht mal das Land klar ist!
Normalerweise geht man von Deutschland aus bei einer deutschen Seite, dachte ich?
7 Antworten
Die eine Seite ist die von dir erwähnte Zugewinngemeinschaft. (siehe auch deine weiteren Antworten von gerade eben) Entsprechende notarielle Regelungen im Rahmen der Gesetze sind möglich. Lasst euch im Rahmen der Scheidung doch gleich mit beraten.
ALLERDINGS: Bestimmte gesetzliche Regelungen kann man nicht vollständig umgehen, zum Beispiel den Versorgungsausgleich. Der von dir und deinem Partner/Partnerin erworbene Anspruch auf Altersvorsorge wird bei einer Ehe in einen Topf geworfen und sozusagen halbiert. Das bedeutet auch einen größeren Zeitverzug, da die entsprechenden Rentenstellen durch das Gericht um Auskunft gebeten wird und dann die Berechnung erfolgt.
Kann man unabhängig vom Gesetz irgendeine eine "eigene Regelung" mit Unterschrift mit dem Anwalt machen? Sprich, z.b. Verzicht auf die vom Gesetz vorgeschriebene Teilung von Vermögen und dergleichen?
Sowas macht man in der Regel im Rahmen eines Ehevertrags vor der Scheidung. Ansonsten hat deine Frau einen Anspruch auf Zugewinnausgleich etc. etc., ob sie diesen Anspruch geltend macht obliegt wiederum ihr.
Ausschließen kann man solche Ansprüche allerdings im Nachhinein nicht, entsprechende Regelungen (außer wie gesagt, im Rahmen eines Ehevertrages und auch da nur begrenzt) wie z.B. der vertragliche Verzicht auf Unterhalt etc. etc. wären nichtig.
Für euer Vermögen könnt ihr euch einigen, wie ihr wollt. Dazu bracht es auch keinen Anwalt, das kann man unter sich regeln. Solltet ihr trotzdemschriftlich festhalten, nicht daß einer dann doch noch auf "komische" Ideen kommt.
Den Versorgungsausgleich macht das Gericht automatisch, da werdet ihr zur Angabe aufgefordert, wo wer welche Form der Altersvorsorge hat. Den Ausgleich regelt das Gericht, wenn ihr mehr als 3 Jahre verheiratet ward und es keinen Ehevertrag gab, in dem ihr ihn ausgeschlossen hattet. Aber auch ein solcher würde dahingehend geprüft, ob die Gefahr bestahen würde, dass einer der Partner dann benachteiligt in die Altersarmut abrutschen würde.
Ansonsten könnt ihr alles einvernehmlich regeln, dadurch wird die Scheidung auch günstiger.
"und es keinen Ehevertrag gab". und das kann man dann jetzt nachträlcih nicht mehr ausschliessen sozuagen?
Ok, also wenn ich z.b. viele Aktien habe, kann man erstmal nichts dagegen machen sozusagen, und da wird der "Gewinnwert" automatisch aufgeteilt? Klar, man kann dann vom Partner das Geld privat zurückerhalten, aber das wird so oder so "erzwungen"? Und bei Rente/Altersvorsorge - wenn der Partner zurück ins Ausland zieht, wie soll das dann alles gehen?
Der Versorgungsausgleich wird gemacht seitens des Gerichtes. D.h. von dir und deiner Frau werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und gg.f betrieblicher Altersvorsorge genommen und gegeneinander gerechnet. d.h. jeder bekommt die Hälfte davon auf sein Rentenkonto hinzu bzw. gekürzt, wenn man abgeben muss. Bei betrieblichen Altersvorsorgen kann es sein, sie bilden einen eigenen Anspruch oder sie werden dem Rentenkonto bei der Rentenversicherung zugeschlagen. Wenn ein Partner dann ins Ausland geht, muss er/ sie dann später, bei Erreichen der Regelaltersrente (oder bei vorzeitiger) dann eben diese Ansprüche bei dem Stellen geltend machen. Soviel dazu. Hier ist der Cut für die Berechnung der Monat, bevor die Scheidungsklage zugestellt wird.
Zum Vermögen:
Grundsätzlich gilt: Ausgangsvermögen ist das, was jeder hatte am Tag der Eheschließung, das bleibt auch bei ihr/ihm. Erbe während der Ehe wird dem Ausgangsvermögen zugeschlagen. Zum Ende der Ehe wird das Endvermögen des Einzelnen betrachtet. Wenn in der Ehe das Vermögen angewachsen ist des einen, dann muss er den Ausgleich vornehmen in Höhe von 50% der Wertsteigerung. Bsp. Haus mit in die Ehe eingebracht, nur diese Person im Grundbuch Wert 100.000, Euro. Verkehrswert zum Monat der Zustellung der Scheidungsklage 200.000,--, dann gab es den Wertzuwachs von 100.000,-- Euro : 2 = 50.000,-- , die der Hausbesitzer ausgleichen müsste. Gleiches gilt für Aktiengewinne. ABER noch einmal, ihr müsst die Regelung des Vermögens NICHT in die Scheidung einbringen, ihr könnt und solltet, wenn ihr es hinbekommt, es intern regeln. Schaut, was die Wertsteigerung der Aktien macht im Vergleich zum Ehebeginn, und entweder ihr einigt euch darauf: wir behalten jeder unseres und gut ist oder ihr findet eine interne Aufteilung. DAS muss nicht vor Gericht verhandelt werden und daher entfällt deine lustige Idee mit: ich gebe ies ihr und bekomme es zurück. Dein Anwalt teilt dem Gericht mit, daß die Regelung des Vermögens nicht Bestandteil der Scheidung ist und gut. Nur: ihr solltet untereinander ein Schriftstück aufsetzen, daß ihr das Vermögen so oder so aufgeteilt habtt. Dann beide unterschreiben. Sollte einer von euch dann die Vermögensregelung gerichtlich noch anstreben, wird das Familiengericht schon nachfragen, warum nan dann bitte vorher eine solche Regelung unterschrieben hat. Wenn ihr ähnlich hohes Vermögen habt, dann gleicht doch einfahc nicht aus. Schreibt, ihr verzichtet untereinander auf diesen Ausgleich. Könnt ihr privat machen, aber auch, dann gebührenpflichtig, bei einem Notar.
Versorgungsausgleich muss nicht sein, wenn man nicht länger als 3 Jahre verheiratet war.
Auf Trennungsunterhalt kann nicht wirksam verzichtet werden.
Über alles andere kann man sich einigen - auch ohne Anwalt, den man aber für die Scheidung zwingend benötigt.
Ich glaube bei einer Scheidung muss man sowieso 1Jahr warten, und ihr gebt einfach an "einvernehmlich getrennt, bzw Güterteilung aufgeteilt nach unseren Gesetzen"
Habt ihr Kinder?
Macht doch eine Paartherapie?
Mann kann auch als Freunde verheiratet bleiben, meine Fresse, ist doch klar dass man sich nicht mehr so liebt wie im ersten Jahr!
Aus Liebe wird meistens Freundschaft das normal! Muss jeder selber wissen!
Natürlich kann man eine Regelung für das gemeinsame Vermögen auch NACH einer Eheschließung oder Trennung treffen. Das hängt immer von beiden ab.