Obdachlosen Geld klauen strafbar?

6 Antworten

§ 242 StGB spricht von einer "fremden beweglichen Sache". Deren Wegnahme samt Zueignungsabsicht reicht aus, den Tatbestand zu erfüllen.

Absolut keine Rolle spielt, auf welche Weise der Fremde zu seinem Eigentum gekommen ist.

Natürlich hat er das "verdient", es ist seines, und natürlich ist das Diebstahl.

Wie kommt man auf so einen Käse? Wird Zeit, dass die Schule wieder losgeht.

Diebstahl ist strafbar - ja!

Wenn dir jemand etwas schenkt, darf ich es dir also auch einfach wegnehmen, weil du es nicht verdient / selbst gekauft hast? Wohl kaum.