Mitbewohner verschwindet, zahlt keine Miete mehr seit 2 Monaten?
Hi,
in meiner WG haben drei Personen zusammen den Vertrag unterschrieben. Wir teilen die Miete. Seit 2 Monaten kommt einer nicht mehr zu Hause, er hat bisher auch keine Miete bezahlt. Wir können die Wohnung bei dem Hausmeister nicht kündigen, weil alle 3 das tun müssen. Er hat nur eine einzige Antwort hinterlassen: "ich bin länger nicht mehr da, ich sage Herrn Hausmeister Bescheid" und ist bis jetzt nicht zu erreichen. Der Hausmeister hat aber keine Meldung von ihm bekommen.
Was soll man tun? Soll man bei der Polizei melden? Oder an einen Anwalt wenden?
4 Antworten
rede mit deinem Vermieter, erklär ihm die situation und zahlt 2 mieten mit dessen absprache nicht... dann kann er euch fristlos kündigen... die übergabe der wohnung muss meines wissens nicht durch alle Mieter erfolgen. Und am Tag der übergabe macht ihr einen neuen Mietvertrag und zahlt die 2 mieten nach.... der eine ist draußen.
er wird vermutlich selbst kaum Interesse an einer solchen ungeklärten Wohnsituation haben und so bietet sich eine Möglichkeit das rechtlich sauber zu löschen ohne teure Räumungsklage etc.
Blöde Situation - und leider ohne glücklichen Ausweg!
Aus einem Solidarmietvertrag ohne Zustimmung oder gegen den Willen einer Partei auszusteigen ist unmöglich. Du hängst solange in dem Mietvertrag, bis der Mitbewohner wieder auftaucht. Und sogar dann hast Du nicht die Gewähr, dass er der Kündigung zustimmt. ("Drum prüfe, wer sich ewig bindet ...", hier einmal anders).
Du kannst die Zustimmung zur Kündigung gerichtlich erzwingen. Das ist ein langer und kostspieliger Rechtsweg mit unsicherem Ausgang.
Wenn der Vermieter mit der Kündigung nur durch 2 Mieter einverstanden ist, habt Ihr Glück gehabt. Ich glaube aber nicht daran, weil der Vermieter sich damit selbst haftbar macht. In jedem Fall wärt ihr dann in der Verpflichtung, das Eigentum des Mitbewohners einzulagern, damit er es später wieder in Empfang nehmen kann. Das kostet! Macht Ihr das nicht, zahlt ihr Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld (wenn z.B. liebgewordene Erinnerungsstücke dabei verschwinden).
Bei dieser Option wäre zunächst zu prüfen, ob Ihr durch die Inbesitznahme des fremden Eigentums nicht auch eine Straftat begeht, auch wenn ihr keine Aneignungsabsicht habt.
Jetzt kommt der Griff in die Trickkiste: stoppt doch einfach die Mietzahlungen. Der Vermieter wird Euch dann spätestens nach zwei Monaten fristlos kündigen (vielleicht könnt Ihr ihm einen Wink geben, dass er das tun soll) und damit seid Ihr raus. Die Miete müsst Ihr natürlich dann trotzdem bezahlen und wie oben das Eigentum des Mitbewohners einlagern. Aber anders als oben würde ich diesbezüglich keine Straftat erkennen können. Vielleicht macht der Vermieter ja sogar sein Vermieterpfandrecht geltend - dann muss er die Sachen aufbewahren oder verwerten.
Die ausstehende Mietzahlung des Mitbewohners werdet ihr dann vielleicht einklagen müssen. Zahlen müsst ihr eh.
Ich hoffe, ich konnte helfen. In jedem Fall würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen. Viel Glück!
Das mit der Polizei ist keine schlechte Idee. Vielleicht weiß sie, wie man raus bekommen kann, in welchem Knast er einsitzt. Klingt doch sehr verdächtig!
wenn das Gespräch mit dem Hausmeister nichts bringt, würde ich mich spätestens am 3. Monat an einen Anwalt wenden. Ihr bezahlt ja Geld für eine Person, die nicht mal anwesend ist.
Und der Anwalt kostet auch Geld und kann auch nicht viel machen, so lange der Typ nicht greifbar ist. Die Schulden "anzusparen", irgendwann einen Titel erwirken und diesen dann innerhalb von 30 Jahren vollstrecken lassen, dürfte noch der komfortabelste Weg sein.
Muss aber nicht und was dann?
Verschuldung, die immer weiter wächst, Schufa im A... und keine gute Vermieterauskunft. Viel Spaß im weiteren Leben!