Wieso gibt es "Ebay-Managed-Payments" bzw wieso kann man auf Ebay nicht mehr an den Verkäufer direkt zahlen?
Auf Ebay hat sich in der letzten Zeit eine ganze Menge geändert, und ich hatte leider noch nicht die Zeit dazu, mir die aktualisierten AGBs durchzulesen.
Soweit ich weiß, zahlt man sein einger Zeit, wenn man auf Ebay etwas kauft, an Ebay und nicht mehr direkt an den Verkäufer.
Wie ist dies rechtlich zu werten? Ist Ebay nun Erfüllungsgehilfe des Verkäufers?
Mit wem - Verkäufer - oder Ebay - wird nun der Kaufvertrag geschlossen und bei welchem von beiden muß man nun ggf. sein Widerrufsrecht geltend machen?
Wieso werden einem bei Käufen von privaten Verkäufern nach dem Kauf Name und Adresse des Verkäufers nicht mehr mitgeteilt? Wie kommt man an diese Informationen, falls man zivilrechtlich gegen sie vorgehen muß? (Z.B. Anzeige wegen nicht gelieferter Ware.)
Ich hoffe natürlich auf Antwortten von Community-Experten zum Thema Ebay, aber auch andere dürfen gerne antworten :)
1 Antwort
eBay hat mehr Kontrolle über die Zahlungen und verdient natürlich auch mehr Geld dadurch.
Der Kaufvertrag entsteht nach wie vor zwischen Käufer und Verkäufer.
Hier die Langfassung:
- Zahlung per Überweisung oder per PayPal an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
- Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
- eBay kassiert immer das Geld und leitet es nach Gebührenabzug immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden auch Minderjährige rausgefiltert.
- Ein Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
- Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
- Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
- eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten.
- Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
- Die Gebühren betragen jetzt 11% auf den Gesamtbetrag (Artikelpreis + Versandkosten) plus 5 Cent pro Transaktion unter 10 Euro, bzw. 35 Cent pro Transaktion über 10 Euro.
- Im Falle eines gegen den Verkäufer entschiedenen Streitfalls zahlt der eine Streitfallgebühr in Höhe von 19,04 €.
- Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.
Darauf hat eBay inzwischen alle Verkäufer umgestellt, aber das hat wohl noch nicht jeder mitbekommen.
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