Alufelgen auf Kleinanzeigen verkauft und der Käufer will sie jetzt zurück geben?
Hallo,
ich habe meine Alufelgen auf Kleinanzeigen angeboten und verkauft. Der Käufer war vor Ort und konnte sich die Felgen anschauen. Dies hat er auch getan, sie eingeladen und verkauft. Jetzt schreibt er mir, dass eine Felge gebrochen sei und er sie zurück geben wolle. Man hätte den Riss, der mir auch nicht bekannt war, unter dem Dreck an der Felge nicht erkannt. Was nun? Muss ich darauf eingehen?
4 Antworten
Muss ich darauf eingehen?
Ich hoffe du warst so schlau in der Anzeige zu schreiben
"Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".
Grundsätzlich hat er es aber in Augenschein genommen und ich nehme nicht an, du hast es arglistig verschwiegen. Also dürfte die Sache durch sein.
Rechtlich ist der Kauf abgeschlossen, du als VK auf der sicheren Seite.
Da der K sich die Ware angeschaut hat und dann mitgenommen hat. Er war mit dem Zustand der Felgen einverstanden.
die Felgen hätte er sich genauer ansehen müssen, notfalls mit Lappen bearbeiten. Hat er nicht. Pech.
es sind seine Felgen.
Das ist das Pech des Käufers du als Privatpersonen musst die Felgen nicht zurück nehmen. Blockiere den Nutzer und gut ist die Sache.