Gilt "Werkstudent" immer als Hauptbeschäftigung?
Hallo zusammen,
habe mal eine steuertechnische Frage, konnte nirgends im Netz eine Antwort finden:
Als Student kann man ja einen Nebenjob mit einem Werkstudentenvertrag annehmen. Das würde ich gerne tun (Eine Firma würde mich für 2 Wochen befristet in den Semesterferien einstellen)
Ist dieser Werkstudentenvertrag dann immer eine "Hauptbeschäftigung", auch wenn es sich nur um 2 Wochen handelt? Für mich wäre es deshalb wichtig, da meine 2 anderen 400-Eurojobs nicht mehr sozialversicherungsfrei wären, wenn ich noch eine "Hauptbeschäftigung" ausübe...
Danke für die Hilfe, Gruß K