Was passiert in dem Fall wenn Kinder eine Scheibe beim Fußball kaputt schießen?

8 Antworten

Sie müssen es nicht, werden es aber im Normalfall des guten Willens wegen machen. Sie müssen auch keinen Anwalt einschalten, die Eltern haften NICHT für ihre Kinder. Dazu müssten sie schon ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzen, das ist in den seltensten Fällen gegeben.

Wir leben in einem Rechtsstaat und da ist Sippenhaftung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder!" hanebüchener Unsinn ist. In diesem Fall gibt zwei Möglichkeiten:

  • Die Eltern haften, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, indem sie ihr Kind nicht genügend beaufsichtigt haben, wie das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes es erfordern.

  • Haben die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügt, dann haftet das Kind, sofern es das siebente Lebensjahr bereits vollendet hat. (Bei Unfällen im Straßenverkehr haften Kinder sogar erst mit Vollendung des zehnten Lebensjahres.)

Besteht in der Familie eine private Haftpflichtversicherung, wird diese für den Schaden eintreten oder einen unberechtigten Schadenersatzanspruch notfalls auch vor Gericht abwehren.

Besteht keine private Haftpflichtversicherung und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann kann der Geschädigte sich einen Titel besorgen und versuchen, innerhalb der nächsten dreißig Jahre, das Geld von dem Kind einzutreiben. In den meisten Fällen werden die Eltern natürlich den Schaden bezahlen, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.


derdorfbengel  14.05.2013, 13:44

In den meisten Fällen werden die Eltern natürlich den Schaden bezahlen,

Richtig!

Weil sie, wenn sie um das Wohlergehen ihres Kindes bemüht sind, sicherlich keine Sparkonten mit 2 Prozent für das Kind anlegen und es andererseits Schulden machen lassen, die mit 8 Prozent verzinst werden.

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jo im normalfall wären da schon die eltern zu belangen, wenn du schnell genug bist und die kinder erwischt !!! die eltern könnten den schaden über ihre evtl. vorhanden haftpflich regulieren lassen..


Snegel  14.05.2013, 12:05

Siehe die anderen Beiträge...

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Ja ,wenn die Eltern eine Haftpflichtversicherung haben dann wird diese den Schaden ersetzen .

Haben sie keine dann müssen sie es aus der eigenen Tasche bezahlen .

Zahlen sie nicht dann bleibt nur der Gang zum Anwalt .


Snegel  14.05.2013, 12:13
@Mausel1986

Komisch dass ich der einzige bin, der Ahnung von Jura hat hier...

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TimWu  14.05.2013, 12:18
@Snegel

Theorie und Praxis sind zwei ganz verschiedene Dinge. Irgendwer muss zahlen. Es ist schließlich ein Schaden entstanden. Und wenn die Versicherung nicht zahlt musst du es halt selber zahlen.

Und bevor du Juraprofi jetzt mit Anwalt und Co ankommst. Keiner ist so blöd und bringt sowas vor Gericht. Nebenkosten sind deutlich höher. Zahl den Mist einfach und gut ist. Zudem kennen wir nicht genügen Fakten.

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Snegel  14.05.2013, 12:19
@Snegel

Lies dir doch einfach mal den von mir geposteten Link durch, vielleicht erkennst du dann wie die Rechtsprechung lautet. Du könntest auch einfach mal ins BGB schauen, anstatt dämlichen Baustellenschildern alles zu glauben...

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Snegel  14.05.2013, 12:21
@TimWu

Natürlich muss irgendwer zahlen, nämlich das Kind... Die Eltern müssen GAR NIX, werden es aber machen, wie ich schon geschrieben habe, ob der guten Nachbarschaft oder weil sie keine Lust haben ihr Kind vor Gericht vertreten zu müssen. Hier ging es aber darum wer zahlen MUSS, und das ist das Kind, nicht die Eltern... Und nein, wenn die Versicherung nicht zahlt weil das Kind unter 7 ist, muss auch niemand anderes zahlen. Kinder unter 7 sind NICHT schuldfähig.

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TimWu  14.05.2013, 12:22
@Snegel

Ich habe mir das Ding durchgelesen. Reine Theorie. Irgendwann mal von irgendwelchen Leuten niedergeschrieben.

Hier geht es nicht um Baustellen sondern um einen Sachschaden. Irgendwer muss zahlen.

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TimWu  14.05.2013, 12:31
@Snegel

Und in welchem Fall ist das jetzt für den Fragesteller hilfreich?

Es geht um eine Situation und um keine Juraprüfung. Vielleicht stimmt es ja rechtlich gesehen, aber wie schon gesagt Theorie und Praxis sind zwei paar Schuhe. Soll die Mutter/Vater ihr Kind jetzt verklagen oder wie?

Die Frage war ob sie zahlen muss oder nicht. Kein Mensch wird da nen Fass aufmachen außer vielleicht du. Kannst ja mal zu dem Nachbar gehen und ihm den Artikel vor die Nase klatschen. Der lacht dich aus.

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Snegel  14.05.2013, 12:37
@TimWu

Wir reden hier von einer Fensterscheibe, da mag das alles ziemlich wurscht sein, das sind 100€. Jetzt mal rein aus Spass, dein imaginärer, 5 Jähriger Sohn spielt draussen, findet einen Stein und zerballert damit die S-Klasse deines Nachbarn. Was machst du dann? Deine Haftpflicht wird dann dich auslachen und ich wette du berufst dich dann darauf dass dein 5 jähriger Sohn nicht schudlfähig ist bevor du die nächsten 30 Jahre die 100.000€ Schaden abstotterst, freiwillig... Und die Eltern verklagen ihr Kind nicht, du hast da etwas nicht verstanden. Die haben damit NICHTS zu tun, wenn dann muss der Geschädigte das Geld einklagen.

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derdorfbengel  14.05.2013, 13:35
@Snegel

Errege Dich nicht weiter.

Der Kluge kann den Dummen nicht klug machen. Das wird der zu verhindern wissen. So ist es auch hier wieder.

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du kannst das ganz einfach über deine haftpflichtversicherung laufen lassen, diese übernimmt den schaden dann