Gärtner Rechnung

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Hallo Gubbins,

folgendes habe ich für dich gefunden:

"Geht man von einem Kostenvoranschlag aus, so ist deren Überschreitung grundsätzlich zulässig. Handelt es sich jedoch um eine wesentliche Überschreitung, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher hierüber rechtzeitig zu informieren. Der Verbraucher hat dann die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen (§ 650 BGB) und muss nur die bis dahin ergrachte Werklohnleistung bezahlen (§ 645 BGB). Hält der Verbraucher jedoch an dem Werkvertrag fest, muss er die Kosten der Überschreitung voll bezahlen.

Wann eine “wesentliche” Überschreitung vorliegt, ist nicht ausdrücklich normiert. In der Regel wird man davon ausgehen können, dass eine Überschreitung, die sich im Rahmen von 15-20 % bewegt, keine wesentliche Überschreitung darstellt und damit nicht zu beanstanden ist (Palandt/ Sprau, BGB, 65. Aufl., § 650 Rn. 2; Soergel/Teichmann, § 650 Rn. 12). Diese Zahlen dürfen jedoch nicht als starre Grenzen gesehen werden – es kommt (wie so oft) auf die Umstände des Einzelfalles an.

Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass der Verbraucher häufig erst mit Schlussrechnung die Überschreitung des Kostenvoranschlags zur Kenntnis bekommt. Dann aber ist es in der Regel für eine Kündigung zu spät, da die Arbeiten bereits beendet sind. An sich muss der Verbraucher dann den in der Rechnung genannten Werklohn bezahlen. Haben die Parteien keinen bestimmten Werklohn vereinbart, kann der Unternehmer insoweit den üblichen Werklohn verlangen, § 632 Abs. 2 BGB. Daran ändert auch das Vorliegen eines Kostenvoranschlags nichts."*

Insofern würde ich erstmal nichts zahlen, sondern mich an den Verbraucherschutz wenden.

Liebe Grüße - und nicht unterkriegen lassen!

Anita


*Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/05/22/welche-folgen-hat-die-uberschreitung-eines-kostenvoranschlags/


gubbins 
Beitragsersteller
 29.04.2013, 15:55

Hallo Anita, Vielen Dank für die ausführliche Information., Mir wude nicht gesagt, dass da überhaupt Mherrkosten auf mich zu kommen, aber ich bin natürlich von unwesendlich mehr ausgegangen. Deshalb der Schock. Soviel Geld für Kies. Ich hatte absolutes Vertrauen und bin nicht auf die Idee gekommen, die Säcke zu zählen. Nach dem Dünger hatte ich gefragt und es war ein Sack und in der Rechnung waren es zwei. Aber der Kies ist mir vollkommen entgangen. Verbraucher Zentrale habe ich angefragt, da könnte man mir auch nicht helfen, sollte zum Anwalt gehen. Danke für die stärkenden Worte, ich werde natürlich kämpfen, aber es kostet Kraft. Gruss

susanne

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AnitaBach  29.04.2013, 16:03
@gubbins

Mal gefragt.. du hast einen Kostenvoranschlag, und auf dem stehen genau 4 Sack Kies, korrekt? Oder - wie von anderen vermutet: 4 Sack Kies auf den Quadratmeter?? Was steht da genau an dieser Position?

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gubbins 
Beitragsersteller
 29.04.2013, 16:18
@AnitaBach

In dem Angebot steht : 4 Sack Zierkies/Splitt , 25kg/Sack a 18.70 gleich 74.80. Nun sind es Euro 1047,20 ohne Steuern. Der Inhaber war ja nicht selbst da und der Gärnter der die Arbeit ausgeführt hat, hat mich zu keiner Zeit auf die Mehrkosten angesprochen.Er wird das ja auch nicht gewusst haben. Der Unternehmer ist nicht einmal gekommen um die Arbeiten zu begutachten. Samstag fast fertig geworden,( es müssen noch Rosen geliefert werden) und heute die Rechnung. Schnell nicht wahr? Ich bin ganz fertig. Gruss susanne,

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AnitaBach  29.04.2013, 16:49
@gubbins

Okay Susanne. Cool bleiben.

Hast du mal in dem Unternehmen angerufen und auf den "Fehler" aufmerksam gemacht?

Wenn die sagen, das sei alles korrekt, würde ich auf der Stelle - Bezug nehmend auf das Telefonat am/um/mit xy - den Auftrag entziehen (schriftlich!!) und die Rechnung begleichen abzüglich dieser 53 Sack Kies und der noch nicht gelieferten Rosen. Sollen sie dir doch einen Mahnbescheid schicken!

Ein Nicht- Gärtner hat anhand eines Kostenvorschlages nicht die Ahnung, wieviel Kilo Kies man für welche Fläche braucht. Darauf kannst du bauen. Auf dem Papier sah alles korrekt aus. Du hast Null Ahnung, was an Material benötigt wird, und hast dem Unternehmen vertraut.

Du musst ja jetzt auch erstmal nicht zum Anwalt gehen. Ich würde wirklich warten. Selbst wenn du einen Mahnbescheid bekämst - und auch da hart bleibst, und einfach alle Unterlagen dazu einreichst - soll das Gericht entscheiden. Daher ist es auch wichtig, von allen Unterlagen, die du hast, und die du verschickst, immer Kopien zu behalten - damit kannst du dich absichern.

Ich kann mir vorstellen, dass es, wenn du den Kies nicht gerade "kostenlos" bekommst, zumindest zu einem Vergleich kommt, der dich auch nicht mehr kosten wird als jetzt die komplette Rechnung zu zahlen.

LG Anita

P.S. Das Problem, das auftreten kann, ist: Wenn du die ganze Zeit vor Ort warst und hättest beobachten können, wieviel (Sack) Kies da verladen wurde, wird man dir ggf. vorhalten können, dass du "stillschweigend" akzeptiert hast.

Warst du die ganze Zeit vor Ort und hast beobachten können, was da vor sich ging?

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gubbins 
Beitragsersteller
 29.04.2013, 17:03
@AnitaBach

Nein, war ich nicht, bin kurz nach dem ersten Stück Kiesfläche gegangen. Hatte das aber am Tage vorher schon gesagt., dringender Termin und da die erst mit 3 Stunden Verspätung kamen musste ich gehen. Mit der Mannschaft hatte es wunderbar geklappt, der eine war Gärtner, der andere Mann sehr guter Hilfsarbeiter. Ich war total begeistert und sehr zufrieden mit der Arbeit, da bin ich auch nicht kleinlich wegen der Mehrkosten bei den Stunden nur der Kies ist furchtbar.. War nur so blöd, wegen dem guten Verhältnis vermutlich und habe den Kies nicht gezählt. Aber wenn die 57 Säcke abgeladen haben, das hätte doch Stunden gedauert, nehme ich mal an. 1,4 Tonnen Kies muss doch gewaltig sein.Und soviel Fläche ist es wieder nicht. Werde morgen mit dem Unternehmer sprechen, wollte mich heute erst vorbereiten , ich lasse Dich wissen was wird. Habe aber schon Angst. Die Nacht ist gelaufen, vermute ich. Danke und viele Grüsse susanne

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AnitaBach  29.04.2013, 17:15
@gubbins

Nee, das ist ne gute Idee.. ruf morgen mal den Unternehmer an und sage ihm, dass du aus allen Wolken gefallen bist.

Und schau doch mal für dich selbst, wie hoch der Kies aufgeschichtet ist, und rechne es auf die Fläche hoch.. Vielleicht haben die auch einfach bei der Zahl 57 ne 7 zu viel getippt, und es sollten 5 Sack Kies sein statt 4. Wie groß ist denn die Fläche bei welcher Schichthöhe und wieviel kg Kies/m³??

Wenn da auch 57 Sack Kies auf dem Fahrzeug sind, musst du ja nicht davon ausgehen, dass die alle für dich sind - und danach warst du nicht mehr da.

Ich habe noch über den Dünger nachgedacht:

Ich bin ja kein Gärtner, und weiß nicht, welchen Dünger die verwendet haben. Mischen die den gleich mit in die Erde? Vielleicht ist einer der beiden Säcke auf der Rechnung für die noch nicht gepflanzten Rosen? Wie haben die den ersten Sack verarbeitet?

Du weißt letzten Endes nicht, wer vielleicht besche_ßt. Vielleicht ist es auch der nette Gärtner oder der Hilfsarbeiter?! Oder es ist vielleicht einfach nur dumm gelaufen, und jemand hat bei dem Kostenvoranschlag einen Fehler gemacht, der jetzt für keinen der Beteiligten erfreulich ist..

Mach dir einen Tee und schalte ab für heute.. das ist der beste Ratschlag, den ich dir noch geben kann :)

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gubbins 
Beitragsersteller
 29.04.2013, 17:58
@AnitaBach

Danke Andrea, Tee ist schon gemacht, Nerven liegen blank, aber Du warst mir eine grosse Hilfe. Ganz, ganz vielen Dank. Bezüglich des Düngers, nein kommt nicht unter die Rosen, habe, wie es sonst auch meine Art ist, gefragt wieviel er gebraucht hat, und er sagte, einen Sack, der Mann war in Ordnung aber 2 sind vom Unternehmer berechnet. Ich rufe den Typ morgen an, und dann geht der Kampf los. Mache es so, wie Du empfohlen hast. Nochmals DANKE susanne

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AnitaBach  29.04.2013, 18:26
@gubbins

Andrea ist Anita, aber egal ;)

Hast du die Nummer von dem Gärtner? Lass dir das von ihm nochmal bestätigen mit dem Dünger, wenn es geht. Am besten schriftlich.

Und mach das, bevor du diesen Unternehmer anrufst. Dann kannst du ihm das auch noch unter die Nase reiben.

Da ist echt einer ganz klar dabei, Kasse machen zu wollen mit unlauteren Mitteln.

Erhol dich und mach dich klar für den Kampf :)

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AnitaBach  29.04.2013, 18:41
@gubbins

Ich muss nochmal was loswerden...

Wenn der Unternehmer nicht selbst auf der "Baustelle" ist und den Gärtner engagiert hat, dann müsste der Unternehmer dem Gärtner gesagt haben: "Hier bitte 4 Sack Kies à 25 kg verarbeiten." Die müssen sich ja auch absprechen.

Wenn also der Gärtner nicht wusste, wieviel Kies er verarbeiten hätte sollen - weil er keine Informationen hatte außer eben der Information, Kies zu verarbeiten - sollte man das auch festhalten.

Wenn der Gärtner im Gegenteil aber wusste dass er zig Sack Kies braucht - und das auch bei diesem Unternehmer angemeldet hat (und das wäre dann auch wünschenswert zu wissen) - dann hat der Unternehmer dir das auch mitteilen müssen.

Wenn du den Gärtner nochmal sprechen willst und nicht weißt, wie du das sonst bewerkstelligen kannst, solltest du dir die Rosen vielleicht liefern lassen. Die Arbeitszeit für die Rosen und deren Pflanzung sind wohl auch schon mit drauf auf der Rechnung?

LG Anita

Sorry, ich halte dich total von deinem Tee ab :)

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AnitaBach  01.05.2013, 12:55

Ich habe nochmal geschaut: Definitiv: Was für Mehrkosten an Arbeitszeit gilt, gilt gleicher Maßen auch für Arbeitsmaterialien (ob nun bei nem Handwerker oder Gärtner):

"Materialverbrauch sollte im Kostenvoranschlag aufgeführt sein Auf dem Kostenvoranschlag sollte auch stehen, wie viel Material der Handwerker denn verbrauchen wird, also zum Beispiel Farbe oder Rohrleitungen. Häufig wird nämlich nach Verbrauch abgerechnet, und das kann teure Überraschungen geben, wenn man es nicht vorher vereinbart hat. Auch die Zahl der Arbeitsstunden sollte auf dem Kostenvoranschlag erscheinen. Doch trotz aller Vorsicht kann es teurer werden, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, also der Handwerker zum Beispiel auf Elektroleitungen stößt, um die er dann herum bauen muss. Christian Behrend von der Handwerkskammer Kassel: "Wenn ein Kostenvoranschlag gemacht ist, gilt die Gleitklausel, dass man ab einer Überschreitung von etwa 15 Prozent das dem Kunden mitteilen müsste. Und er kann dann darüber entscheiden, ob der Auftrag fortgeführt oder gekündigt wird." (...)

Wird es also wesentlich teurer, muss das der Handwerker dem Kunden sofort sagen. Wer einen schriftlichen Kostenvoranschlag in der Hand hat, kann auch hinterher Mängel rügen: "Der Handwerker erhält dann noch Gelegenheit, sich das Ganze noch mal anzusehen und entsprechend nachzuarbeiten." Wer schreibt, der bleibt: Kunden sollten also immer detaillierte Kostenvoranschläge einholen."

Quelle: http://www.hr-online.de/website/radio/hr4/index.jsp?rubrik=6644&key=standard_document_45996723#titel3

Das Recht ist absolut auf deiner Seite!!

Ich drück dir ja so die Daumen!!

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gubbins 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 20:16
@AnitaBach

Hallo Anita, Habe soeben Deine mail gesehen. Danke dafür. Die Rosen plus Arbeitszeit sind nicht nicht in der Rechnung enthalten. Ich bin für morgen gewappnet. Habe eine Liste und auch einen Plan. ( ohne Baldrian ) Danke bis morgen

susanne

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4 sack kies hätten dir von anfang an komisch vorkommen sollen.. ich weiss ja nicht, welche fläche mit kies "gepflastert" werden sollte, aber das reicht doch nur für eine winzig kleine fläche...!??

41,50 / Std. für 2 Leute ist nicht zu beanstanden!!


gubbins 
Beitragsersteller
 29.04.2013, 15:39

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Die 41.50 sind je Mann, nicht für Beide. gruss g

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Premiumana  29.04.2013, 15:40
@gubbins

ist immer noch günstig.. normale handwerker-gesellenstunde kostet ca. 80-- + MwSt!!

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Vier Sack Kies für einen ganzen Garten? Schau noch einmal in das Angebot. Dort steht bestimmt, es würden ca. vier Sack je Quadratmeter gebraucht. 1,4 Tonnen Kies ist nun auch nicht sehr viel.