Mietrecht: Haustürreperatur
Hallo,
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen. Neben den Wohnungstüren gibt es noch eine Haustür für alle Parteien. Am Samstag habe ich aus Versehen die obere Glasscheibe der Haustür zerbrochen und direkt meinen Vermieter kontaktiert, der wiederum Glaser beauftragt hat. Nun möchte mein Vermieter mir die Rechnung schicken.
Meine Frage: Ist die Bezahlung der Rechnung tatsächlich Mietersache oder müsste der Vermieter dafür aufkommen?
Viele Grüße, weihnachtsbube
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