Hallo,
ich werde ein 6-wöchiges Praktikum absolvieren, das die Bedingungen einer (sozialversicherungsfreien) kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Das wurde mir von der Firma auch so bestätigt, jedoch wurde zugleich hinzugefügt, dass man davon ausgeht, dass ich dann eine Rechnung stellen werde.
Das ist doch aber ein Widerspruch in sich, oder? Denn im einem Fall wäre ich ja Angestellter (von mir angestrebt), während ich im anderen Fall als Selbständiger arbeiten würde.
Da ich kein Gewerbe (im konkreten Fall: keine freiberufliche Tätigkeit) angemeldet habe, darf ich doch auch gar keine Rechnung schreiben, oder?
Es handelt sich übrigens (erst einmal) um eine einmalige Tätigkeit.
Soll ich einfach auf ein Angestelltenverhältnis drängen oder ergibt sich eine unkomplizierte Möglichkeit, hier auf Rechnung zu arbeiten?
Danke
Martin