Hallo,

das Jobcenter meint, dass ein Betrag von ca. 380€, welcher vom Guthaben der Nebenkosten entstanden ist vor 1 Jahr, zu viel ist und nun zurückgezahlt werden muss.

Die Sache ist, ich bin momentan verschuldet und beziehe ALG II und versuche durch Selbstständigkeit wieder Fuß zu fassen. Kann ich das Guthaben nicht doch behalten? Wenn nein, welcher Paragraph spricht dagegen? Ich kann das nicht so recht verstehen...

Danke im Voraus.