Vertragshandy verkaufen mit Rechnung

2 Antworten

Das sollte kein Problem sein, die Garante ist ja nicht vom Käufer abhängig, sondern vom Produkt. Am besten machst du aber einen kleinen Kaufvertrag mit euren beiden Namen, womit der neue Inhaber dann im Garantiefall bei deinem Anbieter vortreten kann um damit vielleicht auftretenden Fragen gleich einhalt zu gebieten.

Es gibt durchaus Garantiebedingungen, in denen steht, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt, daher Garantiebedingungen lesen.

Gewährleistung des Händlers gilt nur für den Erstkäufer, bis dieser es an den Zweitbesitzer abtritt. Am besten Schreiben hinzugeben wo so in etwa drin steht

"Hiermit trete ich die Gewährleistungsrechte des Artikels XY aus Rechnung 12345 an Herrn Hans Meier ab."