Guten Tag, so wie meine Überschrift schon schwer erkännen lässt ist meine Frage vollgende bin ich verpflichtet für meine Tochter die Beiträge also Tagesgeld bei Krankenhausaufenthalt o Zahnarztkosten zu zahlen wenn Sie unter 23 ist und bei uns Familienversichert. Ich muss hierbei gestehen das ich nicht das beste Verhältnis mehr zu meiner Tochter habe ich selber bin Mutter von 5 Kindern, und wie das eben so ist man versteht sich nicht immer irgendwann haben ich und mein Mann sie dann in einer kurz schluss reaktion vor die Türe gesetzt was sicher nicht richtig war aber ich habe den Vorwurf nichtmehr ausgehalten als Sie meinte ich versaue ihre Zukunft wenn Sie jede Nacht und ihrer meinung jeden Tag durchgehend sich um die Kinder kümmern müsse (Ich frage mich bis heute wie das bei einem Leistungsverweigerer gehen soll können doch angeblich alles so gut und bekommen nix auf die Kette) dabei musste Sie das nur wenn ich arbeiten war oder We mal ausschlafen wollte weil ich so kaput war, dachte damals auch Sie kommt wieder aber nix da das einzige was Kam waren Krankenhausrechnungen (durch die ich dann mal erfahren durfte das ich nun 2 fache Oma bin ) weil mir die Fersicherung sagte das Ich Sie nicht aus der Familienversicherung nehmen kann wenn das gute Kind unter 23 ist seit dem gabs nur Probleme Sie hat mich schriftlich gefordert ihr das Kindergeld auszuzahlen und hat Unterhalt gefordert, Ich und mein Mann waren uns einig Sie bekommt keinen cent hätt ja auch wieder zu Uns ziehen können war Sie sich ja zu fein für, haben Wir ihr aber schriftlich alles auch mitgeteilt bis der Postbote mit allen Briefen wiederkam "Empfänger sei auf Unbekannt verzogen". Habe über die Krankenkasse dan den neuen Namen den Sie sich ja komischerweiße leisten konnte ihre neue Anschrift herausbekommen,und hab ihr nochmal alles geschickt was kam zurück, "ICH solle gefälligst ihre Krankenkassenrechnungen anständig bezahlen nachdem ich ja ihr Kindergeld angeblich sinnlos verbalert hätte und ihr ja auch keinen Unterhalt gezahlt habe, Ich sei dazu in der Pflicht,sollt ich dem nicht nachkommen sehe Sie sich gezwungen zum Anwalt zu gehen" Kann Sie das überhaupt, bin ich in der Pflicht für das Weib noch zu zahlen, reicht doch das ich Sie Versichert habe dachte ich, würde mich jedenfalls sehr um eine oder ein paar Antworten freuen. Danke.