Ich hatte vor zwei Monaten die Wohnungsübergabe meiner alten Wohnung. Das Übergabe-Protokoll habe ich nicht unterschrieben, da ich mit zwei Punkten nicht einverstanden war. (Wohnungstür außen verkratzt und Fensterrahmen außen vergilbt). Der Mieterverein sagt, ich soll warten bis der Vermieter auf mich zukommt. Das ist aber bisher nicht passiert. Kaution habe ich natürlich noch nicht zurück bekommen. Gibt es eine Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses in der der Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen kann?