Hallo
Folgende Sachlage
Mein Lebensgefährte und ich sind letztes Jahr in unsere Wohnung gezogen.. es waren einige Mängel die unser Vermieter beheben wollte es aber nicht getan hat.. wir haben also beschlossen wieder auszuziehen.. ich habe also die Kündigung eingereicht, mit 3 Monaten Frist wird die Kündigung zum 30.9 wirksam.. wir haben uns darauf geeinigt das wir nur die Kaltmiete zahlen brauchen da wir zum 1.8 bereits komplett aus der Wohnung sind und dies auch waren.. zur Zeit steht nur noch unser kaminofen in der Wohnung der jetzt demnächst aber abgeholt wird weil ich diesen noch verkaufen musste.. jetzt zum Problem.. wir haben uns mit dem Vermieter darauf geeinigt das er in die Wohnung darf wenn er einen Besichtigungstermin hat auch wenn wir nicht dabei sind.. jetzt wollte ich vorhin in die Wohnung um mal nach dem Rechten zu sehen und meine Post zu holen da wir jetzt 2 Wochen im Urlaub waren.. da musste ich leider feststellen das mein Wohnungsschlüssel nicht mehr passt.. werde morgen sofort hinfahren und meinen Ofen daraus holen.. jetzt frage ich mich.. darf er einfach das schloss austauschen ohne mich darüber zu informieren ? Miete gezahlt haben wir schließlich für diesen Monat.. also ist es ja noch meine Wohnung ! Es gibt keinen Grund einfach das schloss zu wechseln! Und uns den Zugang somit verwehrt.. über antworten wäre ich sehr dankbar.. lg