Aquarium in die Wohnung - selbst tragen oder Umzugsunternehmen?

Hallo!

Wir haben uns eine neues Aquarium gekauft, es steht derzeit noch in der Garage. Es ist sehr groß und sehr schwer (150x80x70, etwa 180kg) und wir überlegen derzeit, wie wir es am besten in die Wohnung bekommen. Es ist kein Schrank dabei, also der Schrank wird selbst gebaut in der Wohnung, es handelt sich nur um das Glas.

Wir wohnen ebenerdig (bzw. es sind nur 3 kleine Stufen/Türschwelle zu bewältigen, alles so 3-5cm hoch, also keine richtigen Treppenstufen).

Zur Auswahl steht: A: mit 4 Leuten das Aquarium tragen (1 an jeder Ecke), wir haben aber Sorge wegen der Türbreite. Die Tür ist nur 83cm ca breit. B: Umzugsunternehmen. Vorteil hier wäre, es wäre versichert FALLS es fällt. Das gute Stück hat ja auch eine ganze Stange Geld gekostet.. Nachteil ist, es kostet uns 170€ O.O

Ich tendiere aktuell eigentlich sogar eher für B, dem Geld zum trotze, aber wenn es kaputt geht, weil wir es selbst getragen haben, sind wir 800€ los (so viel hat es gekostet). Da wären die 170€ eher zu verkraften.

Problem ist halt auch, dass wir es nicht unterwegs mal absetzen können. Es ist zwar nicht weit von der Garage zur Wohnung (ca 20 Meter, ein Garagenhof direkt vor der Haustür), aber es wiegt ja trotzdem einiges und die Türen/der Flur ist nunmal eher eng.

Hat vielleicht jemand so ein großes Aquarium und kann mir seine Erfahrung mitteilen? Durch die Terassentür geht nicht, wir wohnen in einem mittleren Reihenhaus und wir kommen nicht an den Garten heran (zumindest nicht mit Aquarium ;))

Dankeschön für Eure Antworten!

selbst tragen 60%
Umzugsunternehmen 40%
Wohnung, wohnen, Aquarium, Fische, Transport, Aquaristik
Nachbar lässt Haupt-Haustür immer offen!

Hallo,

mein Partner und ich leben in einem Zweifamilienhaus in der unteren Wohnung. Über uns wohnt ein junges Ehepaar, frisch verheiratet. Wir sind dort erst Anfang des Jahres eingezogen.

Schon seit wir eingezogen sind ist es so, dass die Haupt-Haustür (also die "große" Türe zum Flur) stets offen steht. Damals dachten wir, es wäre nur eine schlechte Angewohnheit, weil unsere Wohnung lange leer stand (vorher Messies, dann Kernsanierung).

Unsere Wohnungstüren sind einfache, billige Holztüren (einmal gegen getreten ist die offen). Durch die stetig offene Haupt-Haustür entstehen Probleme zum Beispiel wenn es regnet. Durch die offene Tür regnet es rein in den Flur und unsere Wohnungstür hat dadurch schon Feuchtigkeit gezogen und ist aufgequollen (sie klemmt jetzt und ich muss immer kräftig gegen treten damit sie aufgeht). Außerdem ist das Laminat, welches an die Fliesen im Flur grenzt, auch schon etwas hoch gegangen.

Wir haben schon am Anfang überlegt, was wir tun sollen. Bis wir zu der Hochzeit der Nachbarn eingeladen waren.. Der "Mann" erzählte uns dann nämlich, dass sie vorherigen Mietern (weiß nicht ob es die Messies waren oder noch die davor) schon diverse Probleme mit der Wohnungstür hatten. Die alten Nachbarn haben nämlich Zettel an die Tür geklebt usw. dass die Türe bitte geschlossen bleiben soll (also das, was wir im ersten Schritt auch getan hätten). Da erzählte er, so proletenhaft wie er nunmal ist, dass ihn das ja nur noch mehr ermuntert hätte, die Türe offen zu lassen und ihn das halt nicht interessieren würde, ob da offen ist oder nicht und wenn er die Tür offen lassen wollen würde, wäre das eben so.

Hinterher, ich weiß nicht, ob es ihm bewusst wurde was er da sagte, meinte er nur, dass wir sagen sollen, wenn uns etwas stört.

Seine Aussage hat uns nun dazu gebracht, eben keine Zettel an die Tür zu kleben (weil die ja nach eigener Aussage erfolgreich ignoriert werden).

Wir kamen nun auf die Idee, einen Türschließer zu "beantragen"! Also so ein Türbeschwerer, der die Tür automatisch ins Schloss zieht.

Mit der Begründung, dass die Tür bei uns Feuchtigkeit zieht, bald wird es Winter und es zieht kalte Luft rein, Einbruchgefahr, etc. Uns stört nämlich am meisten, dass die Türe auch nachts offen ist. Mein Partner arbeitet Schicht und wenn er nachts um 2 von der Arbeit heim kommt ist es sehr oft so, dass die Türe offen steht. Auch wenn wir am Wochenende mal erst nachts heim kommen (3-4 Uhr) steht sie oft offen. Sowas geht garnicht.

Also. Die Türe steht wirklich IMMER auf. Nicht "ich hab sie mal vergessen zu zu machen" sondern "ich lasse sie generell auf weil ich einfach so proletenhaft bin".

Wenn eingebrochen werden würde, das würde im Leben keine Versicherung bezahlen!!!

Und wir haben genug "teures" was man klauen könnte, also uns würde dadurch schon entsprechender Schaden widerfahren.

Könnte man hierfür die Miete kürzen?

Der Vermieter ist sozusagen mit den beiden befreundet. Der Typ von oben ist sein "Hausmeister".

Haus, Wohnung, Tür
eBay Paket nicht erhalten - angeblich nicht an Packstation abgeholt - wer ist in der Beweispflicht?

Hallo!

Verkäufer A etwas bei eBay versteigert. Käufer B hat den Zuschlag bekommen und den Warenwert inkl. Versand (Gesamtsumme 10€) an den Verkäufer A per Banküberweisung bezahlt (Verkäufer A hat nur Banküberweisung/Barzahlung bei Abholung angeboten).

Käufer B ist aus beruflichen Gründen tagsüber nicht zu Hause und deshalb sollte das Päckchen (ohne Sendungsnummer) an eine Packstation geschickt werden.

Nach Aussage von Verkäufer A wurde das Päckchen (ohne Sendungsnummer) am 28.07.2014 bei der Post (DHL) abgegeben (nur Quittung über Kauf von Paketmarke vorhanden, kein Beleg, dass es an eine bestimmte Adresse ging, da es keine registrierte Sendung ist).

Somit hätte das Päckchen im Regelfall am Dienstag, 29.07.14, bzw. am Mittwoch, 30.07.14, die Packstation erreichen müssen, was es aber nicht tat.

Nachfragen von Käufer B konnten nicht beantwortet werden, da das Päckchen nicht verfolgt werden konnte.

Laut Verkäufer A kam das Päckchen am Dienstag, 05.08.14, zu ihm zurück, mit dem Vermerk, Käufer B hätte es nicht von der Packstation abgeholt.

Käufer B behauptet aber, dass Päckchen sei dort nie eingetroffen/er hätte keine Benachrichtigung über den Eingang des Päckchens erhalten (kann aufgrund fehlender Sendungsnr. nicht geprüft werden, voraussichtlich auch nicht von DHL, Anfrage an DHL wurde gestellt).

Käufer B hat aber in der Woche 28.07.14 - 02.08.14 noch weitere Pakete von der Packstation abgeholt, sodass das genannte Päckchen auf jeden Fall wäre mitgenommen worden.

Bei der Packstation ist es so, dass es für jedes Paket eine TAN gibt (bei mehreren Paketen ist es zwar die selbe TAN, aber es kommt immer pro Paket eine SMS). Bei Käufer B gingen in der Woche 3 SMS von DHL ein und es wurden 3 Pakete aus der Packstation entnommen (Fächer wurden geprüft ob sie auch leer sind!)

Käufer B will entweder den erneuten Versand der Ware oder sein Geld zurück. Verkäufer A würde die Ware erneut versenden, wenn Käufer B erneut das Porto überweist (was Käufer B nicht möchte, um dem VK nicht noch mehr Geld in den Rachen zu werfen).

Verkäufer A will Käufer B kein Foto vom Karton schicken (zur Prüfung ob die Adresse richtig aufgeschrieben wurde / der Vermerk von der Post darauf steht). Käufer B kann also nicht restlos auschließen, einem Betrüger aufgesessen zu sein.

Ein eBay Fall wurde eröffnet.

Wer ist in der Beweispflicht was das Paket betrifft?

Muss der Verkäufer beweisen, dass das Paket zurück gesendet wurde oder muss der Käufer beweisen, dass es nicht bei ihm eingegangen ist / er von DHL keine Benachrichtigung erhalten hat?

Betrug, Online-Shop, einkaufen, Bezahlung, eBay, Überweisung
Wie lange dauert eine Zwangsvollstreckung?

Hallo.

Wir hatten ein Haus (mittlerweile verkauft), welches wir vermietet hatten. Die Mieter sind Anfang des Jahres ohne fristgerechte Kündigung einfach ausgezogen. Sie haben vom Tag ihres Auszuges an keine Miete mehr bezahlt, haben die Wohnung aber noch 2 weitere Monate belagert (ihre Sachen waren noch dort, Schlüssel wurden nicht zurück gegeben, etc.). Mittlerweile sind aber weg und wir haben das Haus verkauft.

Aufgrund der ausstehenden Mieten für die 2 Monate (insgesamt 900€) waren wir bei einem Anwalt und haben ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkt. Das Verfahren ist jetzt soweit, dass wir eine Zwangsvollstreckung vornehmen können (Info vom Anwalt am Do, 10.07.14). Der Anwalt sagte, dass die ehem. Mieter der Zwangsvollstreckung noch 2 Wochen nach Zugang widersprechen können (wenn ich die Postlaufzeit von 1 Woche anrechne, also davon ausgehe, dass die Anwaltspost am Freitag, 18.07.14 bei dem Mieter eingegangen ist, wäre heute somit der letzte Tag an dem der Widerspruch möglich wäre). Wie läuft es jetzt weiter ab? Kommt jetzt der Gerichtsvollzieher und macht einen Termin mit dem ehem. Mieter zur Pfändung? Wie lange dauert es (wenn er etwas zu pfänden findet) bis wir unser Geld (oder wenigstens einen Teilbetrag) zurückerhalten? FALLS es zu der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kommt, was ist die Konsequenz für den ehem. Mieter?

Es handelt sich um 2 Hartz IV Empfänger mti Kind (also keine großen Einkommensverhältnisse).

Da mein Anwalt im Urlaub ist, mir diese Frage aber auf der Seele brennt, frage ich euch.

Mieter, Mietrecht, Hartz IV, Zwangsvollstreckung