Hallo,

Ich habe eine Frage zur Nutzungsentschädigung. Ich bin Schuldner, da ich persönliche Probleme hatte. In der Zeit sind sind 3 Monatsmieten angefallen. Ich habe eine schriftliche Kündigung erhalten (fristlos). Die Übergabe sollte am 30.05 statt finden, ich habe diese Frist verstreichen lassen und erst am 19.07 kam es zur Schlüsselübergabe. Wir haben uns auf eine monatl. Rate geeinigt und die wird erfüllt. Am 26.07 hat der Vermieter einen Mahnbescheid erlassen, dort ist als Hauptforderung Mieten März, April, Mai, Juni und Juli aufgeführt. Ich habe dem Bescheid komplett widersprochen, da Zahlungen getätigt wurden und wir eine schriftliche Vereinbarung haben, dass ich monatl. Raten gezahlt werden.

Meine Frage ist: Muss im Mahnbescheid Miete stehen oder Nutzungsentschädigung? Wenn ja, muss ich dem Vermieter darauf aufmerksam machen oder muss ich nur die Miete Zahlen bis Mai?

Wenn der Vermieter einen Fehler gemacht hat mit, wann verjährt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsenschädigung?