Hallo,

folgende Situation: Ich bin in der letzten Woche in eine neue Wohnung eingezogen. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Parteien. Meine Wohnungstüre hat einen Griff auf jeder Seite, sodass man die Türe von beiden Seiten einfach so öffnen kann, wenn sie nicht verschlossen ist. (Ich schließe sie nun immer von innen zu, damit niemand so einfach von außen rein kann)

Meine Frage: Muss der Vermieter mir den Austausch des Türbeschlage (von Griffe auf beiden Seiten zu Knauf auf der Außenseite und Griff auf der Innenseite) bezahlen? Gibt es da ein Recht auf das ich mich beziehen kann?

Ich finde es nämlich ziemlich unangenehm immer hinter mit zusperren zu müssen, wenn ich nach Hause komme. Da fühle ich mich immer so, als ob ich mich verbarikadieren würde.

Liebe Grüße und schonmal danke für die hilfreichen Antworten.