Hallo! Wir haben jedes Mal bei Starkregen Wasser im Keller. Auf Nachfrage beim Vermieter ob er was unternehmen könnte, antwortete dieser, das er nichts unternehmen würde. Schliesslich sollte man seine Sachen ja auch 50cm über den Boden lagern. Dies wäre im Mietvertrag festgelegt. Ich finde diese Niederschrift jedoch nicht und wollte jetzt wissen ob so was überhaupt rechtens ist?

Vielen Dank für die Hilfe.