Feuchter/Nasser Keller-Vermieter hat sich aber abgesichert im Mietvertrag

Ich und mein Partner sind dieses Jahr im März zusammen gezogen. Zu dieser Wohnung gehört auch noch ein Keller. Als ich mal aus Zufall in den Keller gegangen bin, war der halbe Fussboden unter wasser. Zu diesem Zeitpunkt hat es draussen wie aus Eimern gegossen. Als es ein paar Tage später wieder so dolle regnete bin ich in den Keller und habe geguckt woher das kommt. Es drückt regelrecht aus der einen Aussen wand (das sieht aus wie ein kleiner Wasserfall und die helfte der wand ist richtig feucht). Wenn es regnet bildet sich hinten rechts im Keller (wo es durch drückt) ein kleiner Fluss der zieht dann an der Wand lang bis vorn links zum Eingang. Da es vorn am Eingang am tiefsten ist sammelt sich dort das ganze wasser bis zu einer Fütze und die wird dann so groß das sie den halben Fussboden bedeckt.

Haben dem Vermieter Bilder und Videos geschickt. Die wiederum hat uns am Telefon gesagt das im Mietvertrag unter 'PUNKT 17 INDIVIDUELLE VEREINBARUNGEN' folgendes steht: "Für Feuchtigkeit bzw auftretendes Grundwasser im Keller wird keine Mietminderung gewährt. Für Schäden als Folge von Feuchtigkeit wird keine Haftung übernommen."

  1. Unter Indeviduelle Vereinvarungen versteh ich das man das so zwischen Mieter und Vermieter aus macht! (Haben wir nicht)

Und 2. Wollt ich jetzt, nach dem ich alles geschildert habe wissen, ob wir trotzdem irg.was dagegen machen können?

Mietrecht, Mietvertrag
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