Hallo, wir haben bei der Rückgabe unserer Mietwohnung ein paar Schäden in Fliesen, Waschbecken und Türzargen feststellen müssen. Während unserer Mietzeit hatten wir den Versicherer unserer Haftplicht gewechselt. Nun lehnt die neue Haftpflichtversicherung komplett ab, weil der Schadenszeitpunkt nicht genau ermittelbar ist und diese Schäden schon vor Vertragsbeginn bestanden haben könnten.

Wann ist denn der Schadenszeitpunkt bei solchen nicht direkt bemerkten Schäden? Darf die Versicherung einfach so ablehnen? Kann ich die alte Versicherung mit ins Boot holen?

Gleich 3 Fragen ... Vielen Dank für die Antworten.