Hallo ihr Lieben, ich habe mal ein Anliegen an Euch... und zwar folgendes:

Wir würden gerne einen Hund aufnehmen aus dem Tierschutz. Unsere Nachbarin hat eine besitzt ebenfalls einen Hund.

Mein eigener Hund st überwiegend bei meinen Eltern und nur zeitweise mal länger bei uns. Dies wurde gestattet...

Im Mietvertrag steht folgendes: "Jede tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z.B. Zierfischen, Ziervögeln, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu _______ Tagen. Der Vermieter kann die Zustimmung widerrufen bzw. der vorübergehende Aufenthalt untersagt werden, wenn von dem Tier Störungen oder/und Belästigungen ausgehen. Der Mieter haftet für alle Schäden"

So steht das im Mietvertrag drinne ... Und mit der Nachbarin wurde wohl eine Sonderregelung vereinbart, dass sie einen Hund halten darf. Da sie nun auch den 2. hat, möchte die Vermieterin sie nicht mehr im "Haus haben" Dies geht jedoch wohl nicht ...

Jetzt meine Frage: Kann ich mir einen Hund anschaffen der bei uns lebt, ohne das wir in drei Monaten auf der Straße stehen würden? Wie sieht es da rechtlich aus?

Liebste Grüße und Danke im Voraus