Wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter durch eine dritte Person vertreten wird, ohne dass der Umfang der Vertretung näher spezifiziert ist, wie weit reichen dann die Befugnisse des Vetreters?

Überall ließt man, dass bei Vertretungsvollmachten der Umfang im MIetvertrag genau angegeben werden muss. Fehlen diese Angaben, hat dann der Vertreter dieselben Befugnisse wie der Vermieter, nucr eingeschränkte, oder praktisch keine, weil die Bestimmung ja fehlt?