Darf eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung Inkassounternehmen beauftragen?
Hallo zusammen,
mein sog. "Rundfunkbeitrag" ist fällig und zwar seit einem halben Jahr. Somit haben sich mittlerweile ca. 100 Euro zusammengefunden, an deren Zahlung ich kein Interesse habe. Der Beitragsservice schickt mir Bescheide, ich habe bisher nichts gemacht.
Nun besteht meine Sorge darin, dass es irgendwann mal auch zur Zwangsvollstreckung kommen könnte. Um dazu mehr herauszufinden, habe ich auf der Webseite des Beitragsservice herumabenteuert und im Impressum folgendes gefunden:
"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag."
Darf denn eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung überhaupt zwangsvollstrecken lassen? Wäre nett, wenn ein Jurist Klärung verschaffen könnte.