Ein Enkel zieht als Untermieter zu seiner Großmutter in die Mietwohnung (auf Drängen des Vermieters wird trotz Familienangehörigkeit ein Untermietvertrag für ein Zimmer aufgesetzt). Die Großmutter geht kurz darauf in Kurzzeitpflege und bekommt im Anschluss einen dauerhaften Pflegeplatz. Der Enkel lebt weiterhin in der Mietwohnung und die Großmutter ist bleibt Hauptmieterin.

Kann es hier zu einer fristlosen Kündigung durch den Hauptvermieter kommen?

Laut Vermieter kann bei Nutzung von mehr als dem untervermieteten Raum eine fristlose Kündigung auch für den Hauptmieter drohen. Der Vermieter ist in diesem Fall eine Genossenschaft.