Spülmaschine Austausch oder Reparatur; Wer entscheidet und wie bei einer Mängelanzeige in einer Mietwohnung?

Hallo allerseits,

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage zum korrekten Umgang mit einer Mängelanzeige weiterhelfen kann.

Zum Sachverhalt, die längere Version:

Am 23. Juni habe ich meine Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass der Schließmechanismus an meiner Spülmaschine defekt ist. Sie ist damit unbenutzbar geworden. Ich habe sie ganz normal eingeräumt und als ich sie schließen wollte, gab es kurzes knacken (ich nehme an es ist etwas in der Tür gebrochen und nun geht sie eben nicht mehr zu/ rastet nicht mehr ein)

Als Antwort kam, dass ein Austausch, den sie für wahrscheinlich notwendig halten aus organisatorischen Gründen nicht "kurzfristig realisierbar" sei. Sie würden sich aber melden. Nun, das ist jetzt zwei Wochen her und mein Verständnis von "kurzfristig" scheint nicht ganz das gleiche zu sein wie das meiner Vermieter.

Um meine eigenen Interessen gewahrt zu sehen bin ich nun dabei ein Schreiben inkl. Frist zur Mängelbehebung aufzusetzen. Dabei habe ich den 23. Juli als Frist gesetzt. Das ist dann ein Monat nach der eigentlichen Mängelanzeige und sollte ausreichen um der Instandhaltungspflicht nachzukommen.

In dem Schreiben fordere ich meine Vermieter auch auf einen Termin zu vereinbaren, wenn sie sich selbst von dem Schaden überzeugen wollen.

Für alle, die nicht viel lesen wollen hier ist die Frage:

Ich setze gerade ein Schreiben an meiner Vermieter auf, da meine Spülmaschine defekt ist. Darin fordere ich meine Vermieter ja ganz allgemein dazu auf den Mangel zu beseitigen. Weiterhin weise ich darauf hin, dass ich, sollten sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, nach (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) den Mangel selbst beheben werde. Ist es nun ratsam gleich darauf hinzuweisen, dass ich einen Austausch vornehmen werde? Wer und wie entscheidet man denn ob eine Reparatur möglich ist bzw. ein Austausch notwendig? Da das Ding schon etwas älter ist (Baujahr kann ich leider nicht bestimmen, da die Seriennummer nicht sichtbar ist) und die Spülleistung nicht gerade grandios ist, bin ich natürlich eher für einen Austausch. Da ich Null Ahnung von Spülmaschinen habe, kann ich das aber auch nicht beurteilen.

Ich freue mich sehr, wenn mir hier jemand weiter helfen kann!

Danke schon mal für alle Antworten!

Lg Susan

Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, defekt, Spülmaschine, Mängelanzeige
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