Ich lebe seit 2008 mit meiner Lebensgefährtin und Ihrem Sohn in meinem Haus, es besteht weder ein Mietvertrag noch zahlen die beiden Miete, was auch soweit OK ist. Der Sohn ist noch bis ende Januar 2016 in der Ausbildung und erhält eine Ausbildungsvergütung von ca. 600 Euro sowie eine Mtl. Hinterbliebenen- Rente von ca. 200 Euro. Je älter ihr Sohn wird umso weniger hält er sich an Grundregeln für ein soziales miteinander. Gestern kam es zum Eklat, nach einer Differenz zwischen dem Sohn und mir griff er mich tätlich an, warf mich zweimal zu Boden und bedrohte mich mit einer Art Dachlatte. In der Folge habe ich Schürfwunden und Hautverletzungen von meiner Brille dadurch das er mich in den Schwitzkasten nahm. Aus meiner Sicht ist das Verhältnis zwischen uns derart beeinträchtigt, dass ich ihn keinen Tag länger als nötig in meinem Haus dulde und auch nicht länger mit Ihm unter einem Dach leben möchte. Welche Möglichkeiten habe ich, ihn oder ihn mit seiner Mutter aus meinem Haus zu werfen, und welche Form und Fristen muss ich dazu einhalten. Im Mietrecht wäre es eine Frist von 14 Tagen für eine fristlose Kündigung angemessen soweit es mir bekannt ist. Ich halte die Frist in diesem Fall ebenfalls für angemessen. Meine Frage: findet hier das Mietrecht Anwendung oder gehört der Fall in mein Hausrecht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.