Hallo,

zunächst ist das passiert: Die Balkontür ist gesprungen (also das äußere Glas vond er Doppelverglasung), ohne dass da etwas gegen gekommen ist oder ich dagegen gestoßen wäre. Ich vermute das hängt mit den Fassadenarbeiten zusammen, da waren zeitweise Vibrationen in der gesamten Wohnung zu spüren. Über dem Rahmen der Balkontür sind auch etwas wie Setzrisse, zumindest ein aufgerissener Spalt zwischen Fassade und Rahmen, aber das war schon vor den Arbeiten.

Ich habe meinen Vermieter angerufen, der meint, Glasbruch sei mein Problem, ich solle doch den Mietvertrag mal lesen. Dann war ich beim Mieterbund, die das nicht so gesehen haben und so wie ich nichts entsprechendes im Mietvertrag gefunden hatten. Die haben dann auch einen Brief an den VM geschrieben, der aber unbeantwortet blieb, seit mitte Mai, genauso wie der zweite, der jetzt kürzlich raus ging. Und jetzt erst habe ich Dämel im Mietvertrag unter dem Punkt Betriebskosten entdeckt: "Glasbruchversicherung - Mietersache".

Jetzt bin ich vollkommen verwirrt. Ich dachte bisher ganz einfach, ich könne durch mich verursachte Schäden oder eben "mein Hab und Gut" versichern. Aber die Balkontür gehört mir ja nicht und ich habe sie auch nicht beschädigt. Das ist in meinen Augen halt so, als würde ich eine Gebäudeversicherung für die Mietwohnung oder eine Krankenversicherung für wen anderes abschließen. Wenn ich mich irre, hab ich immerhin was gelernt.

Also, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann - vielen Dank! :)